Infostand zum 23. Jahrestag der Abschaffung des § 175 StGB 

© Andreas Finkler

Vor genau 23 Jahren, am 11. Juni 1994, wurde der §175 StGB, der so genannte „Schwulen-Paragraf“, gestrichen. Der Paragraf hatte schwule Kontakte lange Zeit generell unter Strafe gestellt und später ein anderes Schutzalter als für Heterosexuelle festgelegt. Die Harburger Grünen Benjamin Benirschke (Beisitzer), Eva Benirschke (Kreisgeschäftsführerin) und Andreas Finkler (Sprecher des Kreisverbandes) machten am Jahrestag auf dem Harburger Herbert-Wehner-Platz darauf aufmerksam, dass die Grünen unter dem Claim „Liebende heiraten lassen“ in die diesjährige Bundestagswahl ziehen wollen.

Andreas Finkler erklärte dazu: „Schwulen und Lesben als Minderheit leiden immer noch unter gesellschaftlicher Diskriminierung. Am Infostand zeige sich aber auch ein ganz anderes Bild, wie  eine repräsentative Umfrage der Antidiskriminierungsstelle  des Bundes belege, dass  83% die Ehe für Alle befürworten.  Ein Artikel des Hamburger Abendblatts  zu einem Berliner ARD „Tatort“   zeichnet die Ambivalenz der Bevölkerung zur dieser Minderheit. Um diese Akzeptanz dieser Minderheit, die die GRÜNEN von Anfang an in ihrer 40. jährigen Geschichte unterstüzen, zu erhöhen, wäre es dringend nötig, die noch lebenden Opfer des ehemaligen  §175 zu rehabilitieren.  Die Grüne Bundestagsfraktion hatte dazu in der 17. Wahlperiode einen Antrag zur Aufhebung der menschenrechtswidrigen Urteile nach §175 in der Zeit nach 1945 eingebracht und eine Entschädigung der Opfer gefordert.  Leider kame wir mit diesem Thema bisher aber noch nicht weiter.“