Zunehmender Fluglärm über Harburg

Antragstext

Der Naturschutzbund BUND berichtet in seinem aktuellen Fluglärmreport, dass vor zehn Jahren am Hamburger Helmut-Schmidt-Airport zwar noch mehr Starts und Landungen gezählt worden seien, sich der Fluglärmteppich bis heute aber ausgedehnt habe. Der Grund ist simpel – es starten und landen in Hamburg mehr laute Flugzeuge. Die Entwicklung der Flugzeug-Lärmklassen zeige eindeutig in Richtung Belastungszunahme.

52.140 Starts und 17.670 Landungen

Sieht man sich die Statistiken der Fluglärmschutzkommission nach Flugrichtungen an, musste Hasloh im vergangenen Jahr 52.140 Starts und 17.670 Landungen ertragen – 44 Prozent der Flugbewegungen in diesem Zeitraum liefen über die Nordbahn Ohmoor/Quickborn. Grundlage für die häufige Benutzung ist eine Regel, dass besonders lärmintensive Starts in diese Richtung abgehen. Grund: Im Norden sei vor allem der Nahbereich des Flughafens, in dem die Schallpegel besonders hoch seien, kaum besiedelt. [Quelle: https://www.shz.de/19441126 ©2018]

Tagsüber ist der Lärm schwierig zu ertragen, aber nachweislich gesundheitsgefährdend werde es nachts, wenn der Schlaf nicht mehr gewährleistet ist: „Nachtflugbeschränkungen werden von den Airlines immer wieder ausgehebelt. Statistiken belegen, dass die Flugbewegungen besonders zwischen 23 und 24 Uhr stark zugenommen haben. Interessant: 79 Prozent aller Verspätungen werden durch Billigflieger verursacht, so der BUND. [Quelle: https://www.shz.de/19441126 ©2018]

Der Naturschutzbund hatte derweil bereits eine Volkspetition gestartet, wonach der Start des Nachtflugverbots auf 22 Uhr herabgesetzt werden soll, war damit aber am Senat abgeprallt mit der Begründung, eine Änderung der Betriebsgenehmigung sei nicht möglich. Diese Information stuft der BUND nach einer juristischen Prüfung als falsch ein.

„Der Senat hat die Abgeordneten an einer entscheidenden Stelle fehlerhaft informiert. So darf eine Regierung nicht mit einer Volkspetition umgehen“, erklärt Manfred Braasch, Landesgeschäftsführer des BUND Hamburg. „Die berechtigten Interessen der zigtausend Fluglärmgeschädigten dürfen nicht lapidar abgebügelt werden. Wir erwarten eine umfassende Korrektur der Senats-Informationen an die Hamburgische Bürgerschaft, damit das Parlament aufgrund von Fakten nach der Sommerpause über unsere Volkspetition entscheiden kann.“

Die Bezirksversammlung möge beschließen:

Die Vorsitzende der Bezirksversammlung wird gebeten, bei der BUE einen schriftlichen Bericht über den Flugverkehr über Harburg abzufordern.

Übersicht

Antragsteller*In Dr. Regnia Marek
Status weitere Infos zu diesem Antrag in Informationssystem der Bezirksversammlung unter Drucksache 20-4140 hier
Datum 12.10.2018

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