Mobilitätswende für das TU-Viertel voranbringen

Kein Durchkommen im Uni-Viertel Foto: mag

Am 25. Januar 2022 wurde im Hauptausschuss unser gemeinsamer Antrag mit der SPD zur Mobilitätswende im TU-Viertel angenommen.

Michael Sander, Vorsitzender des Ausschusses für Mobilität und Inneres: „Im Moment herrscht im TU-Viertel oberirdisch ein Parkdruck, der die Anwohnenden sehr stark belastet. Gleichzeitig haben wir schon mit der TU-Garage ein großes Parkhaus unter der Erde, das bei weitem nicht voll ausgelastet ist. Auch das Asklepios-Gelände hat deutlich mehr Stellplatzkapazität als zurzeit belegt wird. Der Gedanke ist einfach: Wir müssen das, was wir haben, besser nutzen. Dadurch gewinnen wir eine Menge Platz und können den öffentlichen Raum ganz neu denken. Davon profitieren alle Anwohnenden – sowohl die PKW-Besitzenden als auch alle anderen.“

Bianca Blomenkamp, Fraktionsvorsitzende: „Wir möchten Klimaschutz mit mehr Lebensqualität verbinden. Wohnstraßen, die beidseitig komplett vollgeparkt sind, lassen keinen Raum für die Menschen, sich außerhalb der eigenen vier Wände aufzuhalten. Mit dem neuen Konzept möchten wir Anreize setzen, dass diejenigen, die nur deshalb ein Auto besitzen, weil die Alternativen nicht ausreichend sind, ihre Entscheidung überdenken und möglicherweise anders treffen können.“

Fabian Klabunde, verkehrspolitischer Sprecher der GRÜNEN Bezirksfraktion: „In Hamburg leben immer mehr Menschen und alle legen immer mehr Wege zurück. Um unter diesen Bedingungen die Klimaschutzziele für den Verkehrssektor erreichen zu können, müssen wir so schnell wie möglich den motorisierten Individualverkehr auf das Nötigste begrenzen. Mit guten alternativen Angeboten sehe ich gerade in einem innerstädtischen Bereich wie dem TU-Viertel für die meisten Anwohnenden Möglichkeiten, sich die Kosten und den Ärger des privaten PKW zu sparen.“

Das Wohnquartier rund um die TU Hamburg weist sehr gute Bedingungen für autoarmes oder -freies Wohnen auf. Alle Einrichtungen des täglichen Bedarfs sowie leistungsfähige Verbindungen per Bus, Bahn und Fahrrad ermöglichen den weitgehenden Verzicht auf private PKW-Nutzung.

Mit der Drucksache 21-0483 hat die Bezirksversammlung bereits die Verwaltung gebeten, für verdichtete Quartiere im Bezirk Parkraumkonzepte zu entwickeln. Der Parkdruck im TU-Viertel ist zuletzt angestiegen, weil von der Unteren Straßenverkehrsbehörde entgegen der abgestimmten Planung in der Denickestraße ein Halte- und Parkverbot am Fahrbahnrand angeordnet wurde.

Gleichzeitig ist zu beobachten, dass sowohl mehrere Hundert Tiefgaragenstellplätze der TU Hamburg und die Parkraumkapazitäten für Mitarbeitende des AK Harburgs bei weitem nicht ausgelastet sind.

Offensichtlich bleiben hier Potenziale für ein lebenswertes Quartier mit klarem Vorrang für den Umweltverbund im öffentlichen Raum ungenutzt. Im Rahmen der Umsetzung des bezirklichen Klimaschutzkonzeptes wird bereits ein Nahmobilitätskonzept für Heimfeld und Eißendorf erarbeitet. Dieser Prozess soll mit dem vorliegenden Beschluss konkretisiert werden.

In fünf Grundsätzen wird die Richtung vorgegeben, die mit dem Konzept verfolgt werden soll:

  1. Vorrang für den Bus-, Rad- und Fußverkehr im öffentlichen Raum,
  2. Optimierte Nutzung bisher ungenutzter Parkraumkapazitäten der TU Hamburg und des AK Harburgs, u. a. durch Vermietungsangebote von Stellplätzen an Anwohner*innen des TU-Viertels und umliegender Straßen,
  3. Einrichtung von reservierten Stellplätzen für Car-Sharing-Angebote, sowie Berücksichtigung der Bedürfnisse des Liefer- und Handwerkerverkehrs, sowie für Pflegedienste
  4. Herstellung von Radverkehrsverbindungen gemäß des BV-Beschlusses zum Radnetz Harburg (Drs. 21-1230), insbesondere zum Anschluss an die Veloroute 11,
  5. Erhalt, Aufwertung und wo möglich Erweiterung der öffentlichen Grün- und Erholungsflächen.

Für die Planung und Umsetzung stehen bereits überschaubare Ressourcen im Rahmen der Maßnahmen zum bezirklichen Klimaschutzkonzept zur Verfügung. Insbesondere, wenn für die Umsetzung einmaliger investiver Aufwand erforderlich ist, z. B. für den Umbau und/oder technische Anpassungen der bereits vorhandenen Stellplatzanlagen, soll bei den zuständigen Fachbehörden, z. B. der BVM, nach möglicher finanzieller Unterstützung angefragt werden.