Bodenversiegelung reduzieren

Wie viel Fläche in unserem Bezirk ist bereits versiegelt, wie viel Versiegelung ist mit den geplanten Neubauten abzusehen und wo kann man sie vermeiden oder auch wieder entsiegeln? Um diese und mehr Fragen beantwortet zu bekommen, haben wir mit der SPD einen gemeinsamen Berichtsantrag gestellt. Der Antrag wurde von der Bezirksversammlung am 24. Mai einstimmig angenommen. Eine Vertreter*in der Behörde für Umwelt, Klima, Energie und Agrarwirtschaft soll im Ausschuss für Klima, Umwelt und Verbraucherschutz darüber berichten, wo Entsiegelungspotenziale im Bezirk liegen, welche Maßnahmen zur Reduktion und Vermeidung von Versiegelung getroffen werden und wie groß die prognostizierte Versiegelung durch Neubaugebiete und Bauplanungen ist. Die Verwaltung wird gebeten, über Entsiegelungsbestrebungen, Entwicklungen und Strategien im Bezirk zu berichten.

„Immer mehr Flächen im Stadtgebiet werden zubetoniert“ berichtet Andreas Strube, Mitglied im Ausschuss für Klima-, Umwelt und Verbraucherschutz. Der Initiator des Berichtsantrags stützt sich dabei auf Erkenntnisse des Ergebnisberichts zur Bodenversiegelung in Hamburg 2021. Die Bodenversiegelungskarte zeigt, dass bereits 39 Prozent der Gesamtfläche Hamburgs versiegelt sind. „Wenn versiegelte ungenutzte Flächen erfasst und im Ausgleich entsiegelt werden würden, könnte die Bodenqualität verbessert werden.“ so Strube. Bei der Suche nach Neubauflächen müssten immer bereits versiegelte Flächen den Gebieten vorzuziehen sein, die neu versiegelt werden müssten. Wenn das Wasser nicht mehr richtig abfließen kann, steigt das Risiko für Überschwemmungen. Aber auch aus Klimaschutzgründen und für den Erhalt der Biodiversität sind unversiegelte Böden wertvoll, erklärt Jürgen Marek, Fachsprecher der GRÜNEN Bezirksfraktion für Klima- und Umweltschutz: „unversiegelte Böden dienen als CO2 Speicher, als Lebensraum für Tiere, Pflanzen und Bodenorganismen und sorgen für einen grünen, naturnahen Lebensraum.“ Deshalb hat sich die Bundesregierung auch zum Ziel gesetzt, die Neuinanspruchnahme von Flächen für Siedlungen und Verkehr bis zum Jahr 2030 auf unter 30 Hektar pro Tag zu verringern.