Unnötige Beschränkungen für den Radverkehr werden aufgehoben 9. April 20259. April 2025 Auf Basis eines Antrags der Grünen Fraktion (Drs. 22-0463) beschloss die Bezirksversammlung Harburg im Januar 2025, dass die Straßenverkehrsbehörde an insgesamt acht Einmündungen die Beschilderungen von Einbahnstraßen, die gegen die Fahrtrichtung für den Radverkehr freigegeben sind, überprüfen möge. Aufgefallen war nämlich, dass zwar die Einfahrt in diese Straßen erlaubt war, nicht aber das Abbiegen in diese Straßen. Diesen offensichtlichen Widerspruch beantragten wir aufzulösen. Mit der Antwort der Straßenverkehrsbehörde konnten wir nun erfreut zur Kenntnis nehmen, dass an sechs der acht beantragten Stellen unserer Auffassung gefolgt wird und die Abbiegeverbote jeweils mit einem Ergänzungszeichen „Radfahrer frei“ versehen werden. Entsprechende Anordnungen der Straßenverkehrsbehörde wurden bereits erlassen. Die zwei Stellen, an denen dem Antrag nicht gefolgt wurde, sind jeweils Linksabbiegeverbote für PKW, die auch für Fahrräder aufrechterhalten werden (Eißendorfer Straße in die Femerlingstraße und Winsener Straße in den Vinzenzweg). „Die Zusatzzeichen sollen zeitnah angebracht werden. Viele Radfahrende waren sich vermutlich gar nicht im Klaren darüber, dass es hier widersprüchliche Anordnungen gab. Aber genau genommen hätte man in diese Einbahnstraßen bisher nicht einbiegen dürfen, sondern sie nur dann befahren dürfen, wenn man an der Einmündung das Fahrrad geschoben hätte“, so Michael Sander, verkehrspolitischer Sprecher und Co-Fraktionsvorsitzender der Grünen Fraktion in der Bezirksversammlung.