Verpflichtende Abstellflächen für E-Scooter-Abstellflächen 9. April 20259. April 2025 E-Scooter polarisieren. Die einen haben Spaß an den flinken Fortbewegungsmitteln, mit denen sie den Weg zur Bahn schnell und komfortabel zurücklegen können. Die anderen beklagen das rücksichtslose Abstellen der Elektro-Leihroller mitten auf Fußwegen, Radwegen oder direkt vorm Zugang zum S-Bahnhof. Dies gefährdet insbesondere Menschen mit Seh- oder Mobilitätseinschränkungen. Für einen besseren Umgang mit den Leihrollern brachte die Grünen-Fraktion in die Bezirksversammlung einen Antrag zum geordneteren Abstellen von E-Scootern ein. „E-Scooter können ein wichtiger Baustein der Mobilitätswende sein“, sagt Britta Ost, Bezirksabgeordnete der Grünen. „Sie verkürzen die Wegzeit für Menschen, die mit Bus oder Bahn unterwegs sind, indem sie ein schnelles und flexibles Fortbewegungsmittel für die letzte Meile sind.“ Das mache den Umweltverbund konkurrenzfähiger gegenüber dem Auto, was den wichtigen Faktor Fahrzeit angeht, so Ost. „Allerdings muss sowohl beim Fahren als auch beim Parken Fairplay gelten. Fußgänger:innen dürfen nicht durch rücksichtslos abgestellte Roller behindert oder gefährdet werden. Deswegen drängen wir auf die zügige Einrichtung von Abstellflächen mit umliegenden Parkverbotszonen.“ Zum Hintergrund: Die Behörde für Verkehr und Mobilitätswende (BVM) hatte nach eingehender rechtlicher Prüfung und in Abstimmung mit den Anbietern die Bereitstellung von E-Scootern im öffentlichen Raum als Sondernutzung eingestuft. Die Entgelte aus der Sondernutzung können für eine Offensive bei Abstellflächen eingesetzt werden. Solche festen Abstellflächen für E-Scooter, etwa an einem S-Bahnhof, werden zusammen mit einer per App eingerichteten Parkverbotszone im Umkreis eingerichtet. Das Abstellen und Beenden der Miete ist dann nur in der definierten Abstellfläche möglich. Dies entlastet die Geh- und Radwege, erhöht die Sicherheit für Fußgänger:innen, verbessert das Stadtbild und führt langfristig zu einem besseren Nutzer:innenverhalten. Auf Antrag der Bürgerschaft initiierte die BVM mit der HOCHBAHN das „Abstellflächenprogramm für Mikromobilität“. Dieses soll die Bezirksämter bei der Umsetzung von Abstellflächen unterstützen. Aktuell gibt es bereits rund 50 Abstellflächen für E-Scooter an unterschiedlichen Stellen in Hamburg, die in Kombination mit einer Parkverbotszone realisiert wurden. Der Bezirk Harburg ist bei der Einrichtung solcher Abstellflächen Pilotprojekt und Reallabor. Bereits in der Januar-Sitzung des Ausschusses für Mobilität und Inneres hatten Vertreter:innen der Hochbahn die aktuelle Planung vorgestellt. Mit ihrem Antrag drängen die Grünen auf die schnelle Umsetzung der Initiative für ein geordneteres Abstellen der Elektroroller. Bis Ende 2026 sollen mindestens 20 E-Scooter-Abstellflächen im Bezirk Harburg entstehen. Außerdem soll bei allen laufenden Planungen geprüft werden, ob dabei zugleich E-Scooter-Abstellflächen integriert werden können. Link zum Antrag: https://sitzungsdienst-harburg.hamburg.de/bi/vo020.asp?VOLFDNR=1012726