Anfrage: Beschulung geflüchteter Kinder in Erstaufnahmeunterkünften in Harburg

"Schulklasse 3" CC-BY-NC-2.0 Kinderdorf Guarabira

Anfragetext

Hamburg hat sich zum Ziel gesetzt, alle geflüchteten Kinder im schulpflichtigen Alter zu beschulen, auch wenn sie noch nicht in Folgeunterkünften leben. Die Beschulung der Kinder in Erstaufnahmeunterkünften soll vor Ort erfolgen.

Sobald ein Asylantrag gestellt und eine Duldung oder ein längerer Aufenthalt bewilligt ist, sollen die Familien in Folgeunterkünfte umziehen und die Kinder in Regelschulen in Internationalen Vorbereitungsklassen (IVK) unterrichtet werden.

Leider ist die Verweildauer der Geflüchteten in Erstaufnahmen zum Teil deutlich länger als die geplanten sechs Monate, da nicht genug Folgeunterkünfte zur Verfügung stehen. Daher sollte das Ziel sein, geflüchtete Kinder auch dann in Internationalen Vorbereitungsklassen an regulären Schulstandorten zu beschulen, wenn sie noch in Erstunterkünften untergebracht sind, denn Spracherwerb und Integration kann wesentlich besser gelingen, wenn die Flüchtlingskinder nicht unter sich bleiben, sondern am normalen Schulalltag teilnehmen.

Vor diesem Hintergrund bitten wir die zuständige Fachbehörde um die Beantwortung folgender Fragen:

  1. Wie viele schulpflichtige Kinder leben aktuell in Erstunterkünften im Bezirk Harburg?
  2. Wie lange ist deren durchschnittliche Aufenthaltsdauer in den Erstunterkünften?
  3. Werden alle schulpflichtigen Kinder unterrichtet?
  4. Welche Schulen im Bezirk Harburg haben IVK?
  5. Wie viele Kinder pro Klasse werden in den IVK an den regulären Schulstandorten unterrichtet?
  6. Welche Gründe gibt es dafür, Kinder, die in Erstunterkünften leben, aber einen Anspruch auf Unterbringung in einer ÖRU haben, in Erstaufnahmeeinrichtungen und nicht in IVK an Regelschulen zu unterrichten?
  7. Wie lang ist der Schulweg von den jeweiligen Erstunterkünften zum nächstgelegenen Schulstandort mit IVK?

Übersicht

Antragsteller*In Dr. Gudrun Schittek, Britta Herrmann, Jürgen Marek und Grüne-Fraktion
Status weitere Infos zu diesem Antrag in Informationssystem der Bezirksversammlung unter Drucksache 20-1726 hier
Datum 09.09.2016