Erhaltungsverordnung Meyerstraßen Viertel

Antragstext

Das Meyerstraßen Viertel scheint sich zunehmend durch Modernisierung und Neu-Vermietung von einem ehemaligen Arbeiterquartier zu einem teureren Wohnviertel zu entwickeln. Zunehmend werden kleine Läden in Erdgeschossen zu Wohnungen umgebaut, was auf verstärkte Modernisierung hinweist. Das RISE Monitoring zeigt bereits einen mittleren Status,  mit Tendenz nach oben. Dieses Wohngebiet ist aber keines dass einer Gentrifizierung Bedarf um Stigmatisierung von armen Vierteln zu begegnen. Es scheint sich bisher, um ein  noch gut durchmischtes Wohngebiet zu handeln, in dem sich auch noch einkommensschwächere Personen Wohnraum leisten können, dass aber auch durch seine Nähe zur Technischen Universität  für einkommensstärkere Personengruppen attraktiv ist. Für akademische Singles sind z.B. gerade auch Gründerzeitwohnungen interessant. Derzeit gehört es zu den attraktivsten dicht bebauten Vierteln im Bezirk Harburg. Es besteht die Gefahr das einkommensschwächere  Gruppen aus diesem Gebiet verdrängt werden. Dies gilt es zu verhindern! Dagegen gibt es das Mittel der „Sozialen Erhaltungsverordnung“ nach dem Baugesetzbuch. Unter einer Erhaltensverordnung würden bauliche Maßnahmen von Miet- in Eigentumswohnungen auf Verdrängung von Bevölkerungsgruppen geprüft und ggf. versagt werden.

Die Bezirksversammlung möge beschließen:

Die Verwaltung wird beauftragt vorbereitende Untersuchungen einzuleiten um zu prüfen, ob eine Erhaltungsverordnung erforderlich bzw. angemessen ist, um den o.g. genannten Entwicklungen entgegenzuwirken. Bei festgestellter Angemessenheit soll auch der Erlass einer sozialen Erhaltungsverordnung, unter Berücksichtigung einer genauen Abgrenzung des Gebietes, eingeleitet werden.

Übersicht

Antragsteller*In Britta Herrmann
Status weitere Infos zu diesem Antrag in Informationssystem der Bezirksversammlung unter Drucksache 20-4509 hier
Datum 08.02.2019

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