Selbstbestimmungsrechte von Frauen stärken- Verhütungsmittel für Leistungsbezieher/innen ermöglichen. Warum werden im Bezirk Harburg noch immer keine Gelder zur Verfügung gestellt?

Anfragetext:

Seit der Harz IV Reform sind Verhütungsmittel Teil des Regelsatzes. Die gesetzlichen Krankenkassen übernehmen die Verhütungsmittel nur bis zum vollendeten 20. Lebensjahr. Die Bürgerschaft hat im Haushalt 2017/18 den Beschluss gefasst, Verhütungsmittel für Frauen zu finanzieren, die wenig Geld für ihren Lebensunterhalt zur Verfügung haben um ihnen eine selbstbestimmte Familienplanung zu ermöglichen. Dazu soll im Jahr 2017 100 000€ und im Jahr 2018 200 00€ zur Verfügung gestellt werden.

Dieser Antrag wurde am 14.12.2016 mit folgendem Wortlaut beschlossen:

Die Bürgerschaft möge beschließen:

1. Im Einzelplan 4 wird im Aufgabenbereich 253 „Soziales“ folgende haushaltsrechtliche Regelung aufgenommen:

„Im Einzelplan 4, Aufgabenbereich 253 „Soziales“, Produktgruppe 253.02 „Hilfen zur Existenzsicherung“ im Kontenbereich „Kosten für Transferleistungen“ dürfen im Jahr 2017 100.000 Euro und im Jahr 2018 200.000 Euro nur für die Kostenübernahme von Verhütungsmitteln für Leistungsbezieher/-innen ab 20 Jahren (SGB II, SGB XII, AsylbLG – bei Grundleistungsempfängern/-innen auch unter 20 Jahren –, BAföG, Wohngeld, Kinderzuschlag, Berufsausbildungsbeihilfe) verwen- det werden.“

2. Der Senat wird ersucht, gemeinsam mit freien Trägern, insbesondere aus der Schwangerschaftskonfliktberatung, ein Konzept zur Kostenübernahme von Verhütungsmitteln für Leistungsbezieher/-innen ab 20 Jahren zu erarbeiten,

  • dabei zu prüfen, inwiefern neben den Leistungsbeziehern/-innen noch andere Personen mit niedrigen Einkommen einbezogen werden sollten,
  • dafür Sorge zu tragen, dass das Angebot angemessen beworben wird und
  • der Bürgerschaft darüber bis zum 30. September 2017 zu berichten.

 

Vor diesem Hintergrund bitten wir die zuständige Fachbehörde um die Beantwortung folgender Fragen:

1. Wie lautet der Inhalt des Berichts, der bis zum 17. September erfolgen sollte?

2. Wenn noch kein Bericht vorliegt, wie ist der aktuelle Sachstand?

3. Warum wurde noch kein Geld zur Verfügung gestellt, obwohl die dringende Notwendigkeit erkannt wurde, Frauen eine selbstbestimmte Familienplanung zu ermöglichen?

5. Wie hoch ist der Anteil der Frauen, die in Hamburg und in Harburg aus finanziellen Gründen einen Schwangerschaftsabbruch vornehmen?

6. An welche Stellen können sich im Bezirk Harburg Frauen wenden, um kostenfreie Verhütungsmittel zu erhalten und welche Voraussetzungen müssen sie erfüllen?

7. Wie werden Frauen informiert, welche Institutionen werden das übernehmen, sind Veranstaltungen geplant?

 

Übersicht

Antragsteller*In Britta Herrmann, Jürgen Marek, Dr. Gudrun Schittek und die Fraktion
Status weitere Infos zu dieser Anfrage in Informationssystem der Bezirksversammlung unter Drucksache 20-3313 hier
Datum 10.11.2017

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