Wie gut ist die Versorgung von Notfallpatienten in der Asklepios Klinik Harburg seit der Schließung der Notfallaufnahme der Mariahilf Klinik und der Eröffnung der Notfallpraxis der kassenärztlichen Vereinigung Hamburg? 22. Januar 201818. Juni 2021 Seit dem 1.7. 2017 ist die Notaufnahme für den Bezirk Harburg nicht mehr in der Asklepios Klinik Harburg und dem Mariahilf Krankenhaus, sondern ausschließlich in der Asklepios Klinik Harburg. Das bedeutet, dass Rettungs- und Notarztwagen ausschließlich die Asklepios Klinik Harburg anfahren. Zusätzlich ist seit dem 1. Oktober 2017 zu praxisfreien Zeiten und am Wochenende die Notfallpraxis der Kassenärztlichen Vereinigung geöffnet. Es stellt sich die Frage nach einer angemessenen Abstimmung beider Notfallsysteme. Bekanntlich werden die Notfallaufnahmen der Krankenhäuser häufig von Patientinnen und Patienten mit Bagatellerkrankungen aufgesucht, bei denen keine Krankenhausbehandlung erforderlich ist. Eine planvolle Steuerung in der Notaufnahme muss gewährleisten, dass wirkliche Notfallpatienten sofort auf höchstem Standard versorgt werden. Dazu gehört eine ausreichende personelle und räumliche Ausstattung und nicht ein Nebeneinander, sondern eine echte Kooperation von Notaufnahme der Klinik und der Notfallpraxis der Kassenärztlichen Vereinigung. Vor diesem Hintergrund bitten wir die zuständige Fachbehörde um die Beantwortung folgender Fragen: Wie hoch ist der Anstieg der Notfälle seitdem die Notfallaufnahme der AK Harburg die Notfallversorgung übernommen hat, die bis zum Juli 2017 in der Helios Mariahilf Klinik versorgt wurden? Wie viele zusätzlichen Stellen, wie viel mehr Räume und apparative Ausstattung stellt die Klinik seither in der Notfallaufnahme bereit? Wie ist die Sichtung und Priorisierung der Behandlung bei Erstkontakt mit Patientinnen und Patienten in der Notaufnahme der Asklepios Klinik organisiert? Wer sichtet und entscheidet, handelt es sich um eine Ärztin oder einen Arzt, Pflegepersonal oder Rettungsassistenten oder Rettungssanitätern? Wie wird sichergestellt, dass Notfälle die lebensbedrohlich sind oder sein können, wie kardiologische Notfälle, Schlaganfallpatienten oder Unfallopfer ohne Verzögerung erkannt und therapiert werden? Wie wird sichergestellt, dass Notfälle, die nicht in der AK Harburg behandelt werde können sofort verlegt werden, welche Erkrankungen sind das und in welche Kliniken wird verlegt? Nach welchen Kriterien wird die Aufnahme in die Notaufnahme der Klinik oder die Notfallpraxis der kassenärztlichen Vereinigung entschieden oder entscheiden die Patientinnen und Patienten selbst? Welche apparative- oder Laborausrüstung steht der Notfallpraxis zur Verfügung? Wie viele Notfallpatientinnen und Patienten wurden in der Notfallaufnahme der Klinik und wie viele in der Notfallpraxis im letzten Quartal 2017 behandelt? Ist der Personalrat der Klinik der Meinung, dass die personelle und räumliche Ausstattung der Notfallaufnahme der Klinik ausreichend ist? Steht die gesamte apparative Ausstattung der Klinik, wie zum Beispiel Computertomographie und MRT, für Notfälle auch nachts und am Wochenende zur Verfügung? Wie viele Beschwerden gibt es über die Behandlung in der Notfallaufnahme, die der Behörde oder dem Personal bekannt wurden, mit welchem Inhalt und wie wird damit als Teil des Qualitätsmanagements umgegangen? Ist die Behörde für Gesundheit und Verbraucherschutz der Meinung, dass die Notfallversorgung im Bezirk Harburg durch die AK Harburg vollständig auf hohem medizinischen Niveau geleistet wir oder gibt es Handlungsbedarf? Ist der Personalrat der Klinik der Meinung, dass die Notfallaufnahme ausreichend personell besetzt ist? Übersicht Antragsteller*In Britta Herrmann, Jürgen Marek, Dr. Gudrun Schittek und die GRÜNE Fraktion Status weitere Infos zu dieser Anfrage in Informationssystem der Bezirksversammlung unter Drucksache 20-3452 hier Datum 15.01.2018 Schlagworte setzen Bild einfügen