Inklusive WC-Anlagen im Bezirk ausbauen

Für viele Menschen mit mehrfacher Behinderung oder schwerer Pflegebedürftigkeit reicht eine übliche Behindertentoilette nicht aus. Sie können ein Rollstuhl-WC nicht nutzen, sondern brauchen eine Pflegeliege zum Wechsel der Inkontinenzeinlage oder eines Katheters.

Mit der Bürgerschaftsdrucksache 22/11296 wurde am 29.3.2023 beschlossen, allen Bezirken die Möglichkeit zu geben, eine sogenannte „Toilette für alle“ zu errichten. Hierfür wurden aus dem Investitionsprogramm „Quartiersfonds bezirkliche Stadtteilarbeit “ im Haushaltsjahr 2023 insgesamt 700.000 Euro reserviert.

Der Raum für eine „Toilette für alle“ sollte ca. zwölf Quadratmeter groß sein, damit man auch mit einem Elektrorollstuhl oder Liegendrollstuhl gut rangieren kann. Empfohlen wird eine Toilette mit Stützgriffen und Rückenlehne und ein unterfahrbares Waschbecken. Die Besonderheit ist eine Pflegeliege, höhenverstellbar und mit einem hochklappbaren Seitengitter. Mit einem Decken- oder Standlifter können Angehörige oder Assistenzkräfte einen Menschen mit Schwerbehinderung ohne großen Kraftaufwand aus dem Rollstuhl auf die Liege heben und in aller Ruhe versorgen.

Wir benötigen inklusive WC-Anlagen im Bezirk, um Menschen mit schweren körperlichen Einschränkungen eine Teilhabe am gesellschaftlichen Leben zu ermöglichen und den Weg zu einer inklusiven Hamburger Stadtgesellschaft weiter zu beschreiten.

In unserem Antrag, der am 07.11. in der Bezirksversammlung beschlossen wurde, bitten wir die Verwaltung zu prüfen, wo in unserem Bezirk eine “Toilette für alle” eingerichtet werden kann. Mögliche Standorte sind öffentlich zugängliche Gebäude, z. B. Behörden, Einkaufszentren, Museen, Parks, Sportstätten, Bahnhöfe oder auch soziale Einrichtungen. Es sollen Gespräche mit Eigentümer*innen/Betreiber*innen von Gebäuden, Flächen oder Einrichtungen geführt werden, in denen man eine “Toilette für alle” installieren möchte. Dabei sollte der Behinderten Arbeitsgemeinschaft e.V. beteiligt werden. Eine Kostenschätzung inkl. Konzept für die anfallenden Betriebskosten soll im SIGI vorgestellt werden.