Ist die Entwässerung des unteren Teils des Falkengrabens Privatsache und sollen die Unteranlieger für die Entwässerung der Oberanlieger bezahlen?

© Andreas Finkler

– Presseinfo die GRÜNE Harburg 01.02.2018-.

Wer ist für die Pflege und Instandhaltung des Falkengrabens zuständig – das wollte die Grüne Fraktion Harburg in einer Anfrage im November 2017 vom Bezirksamt wissen. Das Bezirksamt Harburg antwortete, dass der Bezirk im südlichen Bereich, am Falkenbergsweg und an den Durchflüssen unter der B73 und der Neuwiedenthalerstraße zuständig sei. Für den nördlichen Teil seien ab 2018 allein die Anwohner zuständig. Zirka 90 Eigentümer von Grundstücken, durch die der Falkengraben nördlich der B73 verläuft, haben im Januar 2018 ein Schreiben des Bezirksamts bekommen und sind aufgefordert worden, ab jetzt die Unterhaltung des Falkengrabens (Scheidebachs) allein zu übernehmen. Zuvor habe fälschlicherweise das Bezirksamt diese Arbeiten durchgeführt.

Dr. Gudrun Schittek, Sprecherin der Grünen Fraktion Harburg fragt:

„Warum hat das Bezirksamt erst auf unsere Anfrage hin die rechtliche Situation geklärt und nicht bereits 2014 mit der Ausweisung des Falkengrabens als Überschwemmungsgebiet?

Hat sich das Bezirkssamt mit den anliegenden Wasserverbänden beraten? Warum wurde nicht die Gründung eines Wasserverbands angeregt?

Sind die Eigentümer tatsächlich allein für die Grabenpflege zuständig, wenn auf ihren Grundstücken nicht nur das Wasser der umliegenden Grundstücke abfließt, sondern auch die gesamte Entwässerung des Falkengrabens oberhalb der B73, und damit die gesamte Entwässerung des Falkenbergswegs der mehrere Kilometer lang ist, von Nebenstraßen, und zusätzlich noch von Wasser, das aus dem örtlichen Wasserwerk stammt?

Ist die Entwässerung einer öffentlichen Straße wirklich Privatsache?

Ich rate den betroffenen Eigentümern, sind von den angrenzenden Wasserverbänden in Neugraben und Neuwiedenthal rechtlich beraten zu lassen um die Fragen der Zuständigkeit zu klären.“

 

Bei Fragen wenden Sie sich an Dr. Gudrun Schittek, Tel. 0171 488 24 26