Zuständigkeit für Deichpflege in eine Hand

In einem aktuellen Antrag bitten wir darum, die Zuständigkeit für die Pflege des Deiches in Neuenfelde, Francop und Moorburg auf den Bezirk Harburg zu übertragen. Immer wieder kommt es hier zu Unmut wegen der sehr unterschiedlichen Pflegekonzepte und wegen des schlechten Zustandes des Deichweges. Außerdem soll die Bezirksleitung Gelder für eine grundlegende Sanierung des Deichweges beantragen. Zusätzlich sollen Gelder für die regelmäßige Pflege des Deichweges beantragt werden. 

Der Deich hat zwar keine direkte Hochwasserschutzfunktion mehr, doch bietet er eine zusätzliche Sicherheit. Falls es am Hauptdeich zu einer Havarie kommt oder es aus Gründen von Sperrfluten und fehlendem Schöpfwerk am Storchennestsiel zu einem deutlich erhöhten Wasserstand der Alten Süderelbe kommt, kann der Deich eine gewisse Polderfunktion übernehmen. Außerdem hat er eine historische Funktion und wird in der Region als wichtiges, ortsprägendes Element geschätzt und ist als Bodendenkmal geschützt. Darüber hinaus bietet der Deichweg eine wichtige Verbindung für Fußgänger*innen und Fahrradfahrer*innen von Neuenfelde nach Moorburg, da die Straßen am Fuß des Deiches teilweise sehr eng und unübersichtlich sind. Ganz zu schweigen von seiner Naturschutzfunktion: Der Deich ist ein Ökosystem für Pflanzen, Tiere und Insekten, da er keine landwirtschaftliche Funktion hat.

Das Problem: Neben fehlenden Geldern für die Herrichtung und Pflege des Deichweges sind die Zuständigkeiten aufgesplittet: Teilweise ist die LIG zuständig, teilweise der Bezirk, teilweise die HPA und in Moorburg mitunter auch Privatpersonen. Diese Inkonsistenz ist einem Gesamtkonzept nicht zuträglich. Deshalb fordern wir die Finanzbehörde auf, die Zuständigkeit für die Pflege des Deiches und des Deichweges auf der gesamten Deichlänge auf den Bezirk Harburg zu übertragen. Des Weiteren sollen Gelder für eine grundlegende Sanierung des Deichweges und für die regelmäßige Pflege beantragt werden. Dieser soll mindestens zweimal im Jahr grundgesäubert werden, damit er jederzeit in seiner gesamten Breite und Länge befahr- und begehbar ist.

Bis zur Neuregelung der Zuständigkeit soll sich der Bezirk in Gesprächen mit allen heute Zuständigen auf Einheitlichkeit der Deichmahd verabreden. Spätestens im Frühjahr 2025 soll das im Antrag 21-1481 beschlossene Pflegekonzept auf Tauglichkeit überprüft und ggf. angepasst werden.