Instandhaltung des Weges auf dem Deich am Neuenfelder Fährdeich vom Liedenkummer Bogen bis Neuer Fährweg

"Estemündung - im Hintergrund Sietas-Werft" CC-BY-2.0 Gerhard Kemme

Antragstellende: Gudrun Schittek und Fraktion

Der Weg entlang des Neuenfelder Fährweges auf dem Neuenfelder Deich ist eine wichtige Alltags-, Fuß- und Radwegeverbindung in Neuenfelde in Richtung Finkenwerder. Dieser Weg ist die einzige sichere Verbindung, da zum größten Teil auf der gegenüberliegenden Straßenseite kein Fuß- oder Radweg vorhanden ist, auf den man ausweichen kann. Besonders für geh-eingeschränkte Personen, für Rollstuhlfahrer*innen, Eltern mit Kinderwagen ist der Weg zum Teil sehr unwegsam. Schulkinder müssen diesen Weg gehen, um zu den Bushaltestellen zu gelangen. Der Weg ist in einem teilweise sehr schlechten Zustand. Gras überwuchert den gepflasterten Weg, der Weg auf dem Deich und über den
Deichdurchfahrten ist sehr uneben und es besteht Unfallgefahr.

Die Bezirksversammlung hat bereits im November 2014 in der DS 20-0237 beschlossen, dass u.a. dieser Wegabschnitt auf dem Deich instandgesetzt werden sollte. HPA ist Eigentümerin dieses Abschnitts. Die Antwort der HPA lautet: „Die Behörde für Wirtschaft, Verkehr und Innovation nimmt auf der Grundlage der Auskunft der Hamburg Port Authority (HPA) zu dem Antrag der GRÜNE-Fraktion (Drs. 20- 0237) wie folgt Stellung:

„Die HPA ist von den aufgeführten Straßen nur für den Bereich Neuenfelder Fährdeich im Rahmen von Betrieb und Unterhaltung der zweiten Deichlinie zuständig. Die Befestigung der Deichkrone dient lediglich dem Hochwasserschutzbauwerk Neuenfelder Fährdeich und ist nicht dem öffentlichen Verkehr gewidmet. Es handelt sich somit weder um einen Fuß- noch um einen Radweg. Eine Nutzung durch Dritte ist bei einer Hochwasserschutz-Anlage
grundsätzlich nicht vorgesehen. Für den Betrieb der Anlage ist der derzeitige Zustand ausreichend.“

Das widerspricht jedoch der Verkehrswegesicherungspflicht. Die Alternative wäre für Fußgänger, auf der Straße zu laufen. Das würde auch Schulkinder und geh-eingeschränkte Personen betreffen und ist angesichts des PKW- und Busverkehrs äußerst gefährlich.

Der Bezirk Harburg hat bereits geantwortet- es stehen dem Bezirk keine Gelder zur Verfügung.

Die Betriebsversammlung möge beschließen:

Der Vorsitzende der Bezirksversammlung wird gebeten, Vertreterinnen und Vertreter der BWVI, der Polizei, des Bezirks und des Seniorenbeirats in den Regionalausschuss Süderelbe einzuladen und dazu Stellung zu nehmen, wie wichtig der Weg auf dem Neuenfelder Fährdeich als Alltagswegeverbindung für Fußgänger und Radfahrer ist und wer für die Verkehrssicherheit des Weges zuständig ist.