Präventionsstandards auch in der Flüchtlingshilfe einhalten 14. April 202514. April 2025 In seiner Sitzung am 8.4.25 beschloss der Hauptausschuss der Bezirksversammlung Harburg auf Antrag der Grünen Fraktion, dass künftig auch für alle Angebote für Kinder und Jugendliche in Flüchtlingseinrichtungen die gleichen Standards für die Prävention sexualisierter Gewalt gelten, wie in den Kinder- und Jugendeinrichtungen. Bisher gab es Förderungen, die im Rahmen der so genannten „SIN-Mittel“ (SIN steht für Soziale Integrationsnetzwerke) an Einzelpersonen oder Organisationen bewilligt wurden, die nicht gleichzeitig im Rahmen der Kinder- und Jugendhilfe tätig sind und deshalb auch nicht über entsprechende Präventionskonzepte und -standards verfügen. „Flüchtlingseinrichtungen haben grundsätzlich zwar schon Präventionskonzepte. Das gilt aber nicht unbedingt für alle externen Anbieter, die sich dort teils regelmäßig aufhalten. Mit unserem Antrag möchten wir dafür Sorge tragen, dass alle, die Kinder und Jugendliche in Flüchtlingseinrichtungen betreuen, sich ausreichend mit der Thematik auseinandergesetzt haben und sensibel und angemessen auf eventuelle Vorfälle reagieren können“ sagt Michael Sander, Co-Fraktionsvorsitzender der Grünen Bezirksfraktion und Mitglied im Haushaltsausschuss der Bezirksversammlung. „Wie bei allen Kinder- und Jugendeinrichtungen, die in den vergangenen etwa zehn Jahren solche Schutzkonzepte erarbeitet und umgesetzt haben, geht es nicht darum, Anleiter*innen unter einen Generalverdacht zu stellen, sondern darum, durch Schaffung von Aufmerksamkeit, Qualifizierung und Etablierung verlässlicher Prozesse bei Verdachtsfällen eine ´täterfeindliche Umgebung´ zu schaffen“ fährt er fort. Der Beschluss fordert noch weitere Anpassungen des Förderverfahrens für diese Mittel, die als so genannte „Zweckzuweisungen“ nicht den ansonsten geltenden Verfahren im Bezirk unterliegen. So soll künftig der Jugendhilfeausschuss in das Förderverfahren eingebunden werden, wenn es um Anträge geht, die Kinder und Jugendliche betreffen. Außerdem wird angeregt, die Trägerschaft eines Sozialen Integrationsnetzwerkes für eine Flüchtlingseinrichtung nach fünf Jahren zu überprüfen und sie ggf. neu auszuschreiben. Ein weiterer Inhalt des Beschlusses sind die Herausforderungen, die sich aus der jährlich erforderlichen Bewilligung dieser Mittel ergeben. Mit der Sozialbehörde soll darüber gesprochen werden, ob zumindest für jeweils einen Doppelhaushalt mehr Planungssicherheit für die Anbietenden geschaffen werden kann. Last but not least soll künftig regular über die Vergabe von SIN-Mitteln und anderen Zweckzuweisungen regelmäßig in den jeweiligen Fachausschüssen berichtet werden, sowie der Haushaltsausschuss über die jeweiligen „Zahlenwerke“ auf dem Laufenden gehalten werden. Dazu soll die zwischen der Bezirksversammlung und der Bezirksamtsleitung abgeschlossene „§19-Vereinbarung“ ergänzt werden. In dieser Vereinbarung ist detailliert festgehalten, welche Berichtspflichten die Verwaltung gegenüber der Bezirksversammlung und ihren Ausschüssen hat.