Antrag GRÜNE Fraktion betr. Mangel an Kitaplätzen umgehend entgegenwirken 10. Mai 201718. Juni 2021 Antragstext Seit dem 01.08.2013 besteht bundesweit ein Rechtsanspruch ab dem ersten Lebensjahr auf einen Krippenplatz. Der Bezirk Harburg hat es bis heute nicht geschafft den daraus entstehenden Bedarfen gerecht zu werden. Hamburg hat 2003 mit Einführung des Kita Gutscheinsystems im Rahmen der Jugendhilfeplanung die Bedarfsplanung aufgegeben und als neues Instrument die Mechanismen der Marktregulierung gewählt. Der Markt regelt es aber nicht! Damit befinden wir uns heute in der Situation, dass viele Kinder mit einem Rechtsanspruch auf einen Kitaplatz, keinen Kita Platz haben. Das Statistikamt Nord meldet mit dem 31.12.2015 für den Bezirk Harburg 4.970 Kinder im Alter von 0-3 Jahren und 4.593 Kinder im Alter von 3-6 Jahren. In diese Zahlen sind die Zuzüge 2016 in die Neubauten, Neubaugebiete, Erstaufnahmen und Folgeeinrichtungen nicht mit eingerechnet. Zum 01.03.2016 hat das Statistikamt Nord für den Bezirk Harburg 7.666 genehmigte Kita Plätze gemeldet. Besonders deutlich wird das Defizit auch auf den Wartelisten der Kitas im Bezirk Harburg. Hier ganz besonders im Bereich Süderelbe, wo noch weiterer Zuzug durch die Neubaugebiete Vogelkamp, Fischbeker Heidbrook und Fischbeker Reethen mit insgesamt 4000-5000 Wohneinheiten, in den nächsten Jahren realisiert werden wird. Das heißt, mehrere Tausend Kinder die in den nächsten Jahren noch zusätzlich in das Kita System aufgenommen werden müssen. Neben dem mangelnden Platzangebot kommt es zu Verschiebungen zu Ungunsten der 5-Stunden Betreuungsgutscheine. Ziel des Krippenausbauprogrammes war die Vereinbarkeit von Familie und Beruf und der frühzeitige Kitabesuch für Kinder deren Eltern Unterstützungsbedarf bei der Erziehung ihrer Kinder haben. Das mangelnde Platzangebot und ein wirtschaftlich unattraktiver 5-Stunden Gutschein lässt viele Familien mit Unterstützungsbedarf auf der Strecke. Das Instrument der Marktregelung wirkt hier nicht ausreichend, es müssen umgehend zusätzliche Maßnahmen eingeleitet werden, die die Lücke zwischen dem Betreuungsangebot und dem Betreuungsbedarf schließt. Die Bezirksversammlung möge beschließen: 1. Die Verwaltung wird aufgefordert zeitnah städtische Flächen, die sich für einen Kitabau- oder einer Erweiterung anbieten, aufzuzeigen und dieses im SPA unter Hinzuziehung der Mitglieder des JHA vorzustellen. 2. Die Verwaltung entwickelt ein transparentes Verfahren (oder stellt das bestehende vor) aus dem hervorgeht, wie freie Träger der Jugendhilfe (Kitaanbieter) über Ausschreibungen für geplante Kitas informiert werden. Es soll hierbei § 3 SGB VIII, Abs.1 „Die Jugendhilfe ist gekennzeichnet durch die Vielfalt von Trägern unterschiedlicher Wertorientierungen und die Vielfalt von Inhalten, Methoden und Arbeitsformen“ Berücksichtigung finden. 3. Die Verwaltung wird aufgefordert zu prüfen inwieweit und in welcher Form dieses Verfahren auch bei Privatinvestoren anzuwenden ist. 4. Der Bezirksamtsleiter wird aufgefordert sich beim Senat dafür einzusetzen, dass die Betreuungsform „5 Std. täglich“ für Kitaanbieter attraktiver gestaltet wird. Übersicht Antragsteller*In Britta Herrmann und GRÜNE-Fraktion Status weitere Infos zu diesem Antrag in Informationssystem der Bezirksversammlung unter Drucksache 20-2865 hier Datum 04.05.2017