Berücksichtigung der Belange (nach §33 BezVG) von Kindern und Jugendlichen im Bezirk

Anfragetext

Erstmals im Februar 2017 und seitdem zunehmend häufiger – wenn auch nicht immer – steht unter Stellungnahmen des Bezirksamts der Satz: „Die Belange von Kindern und Jugendlichen wurden geprüft und sind berücksichtigt.“ Auf die Art der Prüfung bzw. Berücksichtigung wird dabei nicht näher eingegangen.

Vor diesem Hintergrund bitten wir die zuständige Fachbehörde um die Beantwortung folgender

  1. Anhand welcher Kriterien wird entschieden in welchen Fällen die Belange von Kindern und Jugendlichen geprüft und berücksichtigt werden sollen?
  2. Wer entscheidet, ob die Belange von Kindern und Jugendlichen im Einzelfall geprüft und berücksichtigt werden sollen?
  3. Wie läuft eine Prüfung der Belange von Kindern und Jugendlichen ab? Werden die besonders berücksichtigten Belange dokumentiert? Wenn ja, wie und wo?
  4. Wie ist das Vorgehen für den Fall, dass über die Belange von Kindern und Jugendlichen in einer Angelegenheit nichts bekannt ist? Besteht hier Kontakt zu Einrichtungen der OKJA?
  5. Wird über die Prüfung bzw. Berücksichtigung der Belange von Kindern und Jugendlichen hinaus auch eine weitergehende Beteiligung angedacht und ermöglicht? Wenn ja, durch welche Maßnahmen, wie wird sie evaluiert?

 

Übersicht

Antragsteller*In  Britta Herrmann, Jürgen Marek und die GRÜNE Fraktion
Status weitere Infos zu dieser Anfrage in Informationssystem der Bezirksversammlung unter Drucksache 20-3436 hier
Datum 12.01.2018

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