Wie sind die Schulärztlichen Untersuchungen durch das Gesundheitsamt in Harburg aktuell organisiert?

"Schulklasse 3" <a href="https://creativecommons.org/licenses/by-nc/2.0/">CC-BY-NC-2.0</a> <a href="https://www.flickr.com/photos/kinderdorfguarabira/">Kinderdorf Guarabira</a>

Anfragetext

Nach §34 HmbSG sind schulpflichtige Kinder verpflichtet, sich schulmedizinisch untersuchen zu lassen.  Diese Untersuchung soll im zeitlichen Zusammenhang mit der Anmeldung zur Grundschule vorgenommen werden. Die Untersuchung wird vom Schulärztlichen Dienst vorgenommen, in Harburg zentral im Gesundheitsamt.

Es liegen Elternberichte vor, dass Einladungen zur Untersuchung mit kurzfristigen Terminen mitten in den Ferien versandt wurden, Eltern zu Ämtern anderer Bezirke eingeladen wurden mit bis zu 1 Stunde Anfahrtszeit und Termine für Erstklässler vormittags in den ersten Unterrichtswochen vergeben werden während für berufstätige Eltern nach 14 Uhr keinerlei Termine für die Untersuchung vergeben werden. Zudem berichten Eltern davon, dass eigenständige Versuche Termine in anderen Bezirken zu vereinbaren wegen Nichtzuständigkeit zurückgewiesen wurden (obwohl vorbenannte Einladungen per Amtshilfe durchgeführt wurden).

Vor diesem Hintergrund bitten wir die zuständige Fachbehörde um die Beantwortung folgender Fragen:

1.       Wie viele Schüler sind/waren im Bezirk Harburg für die letzten 3 Schuljahre zur Schuleingangsuntersuchung vorstellungspflichtig? Bitte nach Schuljahren getrennt angeben.

2.       Welche Quoten nach Punkt 5.2 der Fachanweisung zur Umsetzung §34 Abs. 4 und 5 wurden in den vergangenen 3 Schuljahren jeweils zum Stand 15.5. und 15.9. gemeldet? Bitte nach Schuljahren getrennt angeben.

3.       Welche Quote ist zum Stand der Beantwortung für das laufende Schuljahr erreicht (Ersatzwert für die Meldung zum 15.9.2018)?

4.       Welche Standorte stehen im Bezirk für die Schulmedizinische Untersuchung zur Verfügung? Welche Standorte wurden in den letzten 5 Jahren geschlossen?

5.       Wie viele Mitarbeiterkapazitäten (in Vollzeitäquivalenten) stehen für die Schulmedizinische Untersuchung zur Verfügung? Bitte nach Qualifikation getrennt ausweisen.

6.       Welche Mitarbeiterkapazitäten weisen die anderen Bezirke aus?

7.       Wie haben sich die Mitarbeiterkapazitäten in den vergangenen 3 Schuljahren entwickelt? Wurde auf die vorhersehbaren Situationen im Bezirk (hoher Anteil Wohnungsbau, geplante und umgesetzte Flüchtlingsunterbringung seit 2015) Rücksicht genommen?

8.       Aus welchem Grund wurden Eltern zur Untersuchung in andere Bezirke eingeladen?

9.       Wie häufig und in welchem Umfang (untersuchungspflichtige Kinder) kamen Untersuchungen in anderen Bezirken in den letzten 3 Schuljahren vor? Bitte nach Schuljahren getrennt angeben.

10.   In welchen Uhrzeiten in der Woche kann die schulmedizinische Untersuchung in Harburg angeboten werden?

11.   Wie viele Untersuchungen finden während der Unterrichtszeit statt? Wie viele Stunden Unterrichtsausfall werden durch eine erst im laufenden Schuljahr terminierte Untersuchung verursacht?

12.   Welche Angebote stehen berufstätigen Eltern zur Verfügung, insbesondere nach den Sommerferien, wenn in der Regel die zur Verfügung stehenden Urlaubstage bereits in hohem Maße verwendet wurden?

13.   Bestehen Vereinbarungen mit anderen Bezirken (z.B. mit dem Bezirk Mitte Standort Finkenwerder) um ein flexibleres zeitliches Angebot für Eltern zu erreichen?

14.   Sofern keine Termine gefunden werden konnten ist nach Punkt 3.3.2 der Fachanweisung zur Umsetzung §34 Abs. 4 und 5 eine Untersuchung in der Schule vorgesehen. Darüber sind die Sorgeberechtigten zu informieren. In wie vielen Fällen ist in den vergangenen 3 Schuljahren eine Untersuchung in den Schulen durchgeführt wurden? Bitte nach Schuljahren und Schulen getrennt angeben.

15.   Nach Punkt 5.2 der Fachanweisung zur Umsetzung §34 Abs. 4 und 5 ist eine Nicht Gewährleistung der Aufgabenerledigung (im Sinne der Fachanweisung eine Untersuchung bis zum 15.09.) an die BGV zu melden. War eine solche Meldung in den vergangenen 3 Schuljahren notwendig, bzw. zeichnet sich ab, dass diese Meldung für das laufende Schuljahr notwendig wird?

 

Übersicht

Antragsteller*In  Dr. Gudrun Schittek, Britta Herrmann und Jürgen Marek
Status weitere Infos zu dieser Anfrage in Informationssystem der Bezirksversammlung unter Drucksache 20-4013 hier
Datum 07.09.2018

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