Lastenfahrräder, ein Trend für die kommunale Infrastruktur auch in Harburg?

Antragstext

Bereits 2016 hat das Deutsche Zentrum für Luft- und Raumfahrt (DLR) in einer Studie für das Bundesverkehrsministerium errechnet, dass sich 8 bis 23 Prozent aller Fahrten von Lieferwagen bis 3,5 Tonnen durch Lastenräder erledigen lassen.

Im Dezember 2018 hat das DLR nun erste Zwischenergebnisse aus der wissenschaftlichen Begleitforschung von Europas größtem Lastenrad-Testprojekt „Ich entlaste Städte“ vorgestellt. Demnach testen inzwischen 400 Unternehmen und Institutionen jeweils drei Monate lang ein Lastenrad in gewerblicher Nutzung – die meisten davon mit elektrischer Tretunterstützung bis 25 km/h. Die ersten Ergebnisse sind positiv: Mehr als 98 Prozent der Fahrten würden die Tester erneut mit dem Lastenrad zurücklegen. Das Lastenrad wird für viele Unternehmen und Einrichtungen zur regelmäßig genutzten Alternative für täglich anfallende Transporte, Lieferungen oder Kundenbesuche.

Motive sind praktische Vorteile wie das Wegfallen zeitaufwendiger Parkplatzsuche oder die direkte Erreichbarkeit der Fahrziele ohne große Staus. Für die Luft- und Lärmbelastung ergeben sich ebenfalls positive Auswirkungen; aber auch Aspekte wie Image und Gesundheit spielen eine Rolle. Fast alle großen Paketdienste setzen inzwischen  solche Lastenpedelecs ein.

Die DLR-Studie fordert daher in ihren Handlungsempfehlungen die Chancen zur Minderung verkehrsbedingter Belastungen in den Kommunen zu nutzen und dafür u.a. die kommunale Fahrweginfrastruktur für die Anforderungen von Lastenrädern zu ertüchtigen  und auch selbst Lastenräder im kommunalen Betrieb  und bei der Vergabe von Transportaufträgen zu nutzen.

Doch es kann eng werden auf den Radfahrwegen. Nicht zuletzt wegen der Ausmaße neuer Lastenräder  mit drei Achsen und bis zu zwei Kubikmeter Ladevolumen. Trotz ihrer Größe haben sie allerdings meist nur einen 250-Watt-Motor, der die Tretkraft bis 25 km/h unterstützt. Rechtlich gelten sie damit als normale Fahrräder. Das bedeutet: keine Zulassung, keine Versicherung, kein Führerschein, keine Helmpflicht. Vor allem aber dürfen, beziehungsweise müssen sie auf Radwegen fahren,

Die DLR-Studie bemängelt, dass dafür das in den Empfehlungen für Radverkehrsanlagen festgelegte Regelmaß von zwei Metern Breite nicht ausreicht  und fordert bei den Vorgaben zur Radweggestaltung und auch zur verpflichtenden Radwegnutzung die Anforderungen von Lastenrädern stärker zu berücksichtigen.

Die Bezirksversammlung möge beschließen:

Die Vorsitzende der Bezirksversammlung wird gebeten, Vertreter der Bezirksverwaltung und den Fahrradbeauftragten  in den Ausschuss für Inneres, Bürgerservice und Verkehr (IBV) einzuladen, um über die Nutzung von  Lastenfahrrädern  im Bezirk zu berichten. Insbesondere soll  auf  Möglichkeiten der Förderung zur Umsetzung der DLR-Maßnahmen und auf  notwendige Veränderungen der Radwegeinfrastruktur  eingegangen werden.

Außerdem sollen Perspektiven einer  modellhaften Nutzung von Lastenrädern im kommunalen Betrieb und bei der Vergabe von Transportaufträgen des Bezirks erläutert werden.

Übersicht

Antragsteller*In Jürgen Marek
Status weitere Infos zu diesem Antrag in Informationssystem der Bezirksversammlung unter Drucksache 20-4395 hier
Datum 11.01.2019

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