Verbesserung der Schulwegsicherheit und Bereitstellung von sicheren Fahrradabstellmöglichkeiten – Förderung der eigenständigen Mobilität von Kindern und Jugendlichen

Antragstext

Den Schulweg selbständig zu bewältigen, macht Kinder und Jugendliche unabhängiger, selbständiger und verantwortungsvoller und dient ihrer Gesundheit. Nebenbei senkt es das Kfz-Aufkommen, setzt für die Eltern Kapazitäten frei, und ist ein Schlüssel zu einem höheren Fuß- und Radverkehrsanteil in Hamburg. Eine wesentliche Voraussetzung dafür ist, dass die Wege sicher und attraktiv sind, so dass Kinder und Jugendliche ihre Strecken gerne zu Fuß oder auf dem Fahrrad zurücklegen und Eltern keine Sicherheitsbedenken haben. Der Bezirk kann viel dafür tun, um die Bedingungen in diesem Bereich zu verbessern, zum Beispiel die Aufpflasterung von einmünden­den Straßen entlang eines Schulwegs, so dass nicht die Kinder eine Straße überqueren, sondern die Autofahrer*innen bewusst den Schulweg kreuzen, die Einrichtung von Tempo 30 Zonen im Umfeld von Schulen, die Verbreiterung von Fuß- und ggf. Radwegen und die Anpassung von Ampelschaltungen auf stark frequentierten Schulwegen sowie die Einrichtung von Fahrradstraßen.

Ein geeigneter Ansatz ist die Erstellung von Schulwegplänen. Auf Basis des Erfahrungswissens der Schüler*innen sowie der Eltern über ihre eigenen Wege und des Expertenwissens der Polizei können die aktuell genutzten Schulwege sowie die dort vorhandenen Gefahrenpunkte und Engpässe identifiziert werden. Auf dieser Grundlage können bauliche Maßnahmen zur Verbesserung der Situation entwickelt sowie Vorschläge für Alternativrouten ausgearbeitet werden. Schließlich können die Pläne den Schüler*innen und den Eltern als Empfehlungen mit auf den Weg gegeben werden. Erstrebenswert wäre, dass sie auch im Rahmen des Unterrichts und der Verkehrserziehung aufgegriffen und den Betroffenen nahegebracht würden.

Anhaltspunkte für die Erstellung von Schulwegplänen bieten das Projekt Radschulwegplan des Landes Baden-Württemberg, der Leitfaden „Schulwegpläne leichtgemacht“ der Bundesanstalt für Straßenwesen, die Erkenntnisse des Referats Verkehrserziehung in der Schulbehörde und des Hamburger ADFC zu diese Thema sowie die Erfahrungen, die das Bezirksamt Eimsbüttel gegenwärtig bei der Erstellung von Schulwegplänen sammelt.

Zudem ist es wichtig, dass Schulen gute und sichere Fahrradabstellmöglichkeiten bereitstellen. Gute Fahrradabstellanlagen animieren dazu, den Schulweg mit hochwertigen und damit verkehrssicheren und attraktiven Rädern zu fahren. Fehlen gute Abstellanlagen können Fahrräder nur unangeschlossen abgestellt werden, oder werden ungeordnet an nicht geeignete Stellen angekettet. Es werden minderwertige Fahrräder verwendet oder es wird gleich ganz auf die Fahrradnutzung verzichtet. Insbesondere nach einem Fahrraddiebstahl wird entweder die Qualität des Fahrrades oder die Intensität der Fahrradnutzung verringert.

Um mehr Kinder dazu zu bringen, nicht mit dem Elterntaxi sondern mit dem Rad zur Schule zu fahren, braucht die Schule gute und sichere Fahrradabstellmöglichkeiten.

Die Bezirksversammlung möge beschließen:

Wir beantragen, die Bezirksversammlung möge beschließen:

Die Bezirksamtsleiterin wird gebeten zu veranlassen,

1.     dass exemplarisch mit drei Schulen im Bezirk Harburg Rad- und Schulwegpläne entwickelt werden.

Bei der Auswahl der Schulen sollen die bezirklichen Vertretungen der Schüler*innen, der Schulen und der Eltern beteiligt werden.

Die Vorgehensweise soll sich am Leitfaden „Schulwegpläne leichtgemacht“ der Bundesanstalt für Straßenwesen orientieren.

Es  soll geprüft werden, inwieweit das in Baden-Württemberg verwendete WebGIS-Tool zur digitalen Dateneingabe durch alle Beteiligten oder etwas Vergleichbares eingesetzt werden kann und in welchen Formen der Plan zur Verfügung gestellt werden kann (Papierkarte/pdf, digitale Karte, interaktive Karte).

2.     dass zur Verbesserung der Situation an identifizierten Ge­fahrenpunkten und Engstellen entwickelt.

3.     Zu prüfen, ob in Harburger Schulen geeignete und sichere Fahrradabstellmöglichkeiten vorhanden sind.

Der IBV möge über diese Maßnahmen informiert werden.

Übersicht

Antragsteller*In Dr. Regina Marek
Status weitere Infos zu diesem Antrag in Informationssystem der Bezirksversammlung unter Drucksache 20-4393 hier
Datum 11.01.2019

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