Für einen Beachclub im Binnenhafen – ohne Vetternwirtschaft 13. Juni 201618. Juni 2021 "Harburger Binnenhafen" <a href="https://creativecommons.org/licenses/by-sa/2.0/">CC-BY-SA-2.0</a> <a href="https://www.flickr.com/photos/ronaldpreuss/">Ronald Preuß</a> Antragstext Das Ergebnis des Innenstadtdialogs von 2014 war eindeutig: Die Harburger wünschen sich einen Beachclub im Binnenhafen. Da die Fläche am Veritaskai inzwischen vom Landesbetrieb Immobilien und Grundvermögen (LIG) vermarktet wurde und dies aufgrund einer Anweisung der Senatskommission auch nicht vom Bezirk oder durch ein Bürgerbegehren verhindert werden konnte, war die Verwaltung aufgefordert, nach einer Ersatzfläche zu suchen. Die Verwaltung hat als langfristige Lösung die Fläche am Treidelweg vorgeschlagen. Nachdem zunächst ein kurzfristiger Umzug aufgrund der erst in einigen Jahren möglichen Kaimauersanierung unmöglich schien, wurde Anfang 2015 von der Verwaltung ein Weg aufgezeigt, wie auch vor der Kaimauersanierung ein Beachclubbetrieb bis zum Beginn der Baustelle möglich wäre – vorausgesetzt die Kaimauer wäre noch ähnlich standsicher wie vor 10 Jahren. Obwohl der Bauantragsteller aufgefordert worden war, diese Voraussetzung frühzeitig zu prüfen, hat erst eine erneute von der FHH finanzierte Untersuchung ergeben, dass die Kaimauer nicht mehr standsicher ist. Somit könnte ein Beachclub hier erst nach der Sanierung aufgebaut werden. Der Betrieb eines temporären Beachclubs bis zur Kaimauersanierung wäre möglicherweise auch auf anderen Flächen im Binnenhafen möglich, vermutlich aber mit mehr Rücksicht auf die erst in den letzten Jahren gewachsene Wohnbevölkerung und vermutlich auch ohne Partyzelt. Da aber die früheren Betreiber des Veritas-Beachclubs, offensichtlich keinerlei Initiativen hierzu ergreifen, sind die Chancen für die erste Sommerhälfte 2016 bereits vertan. Es stellt sich auch die Frage, ob die früheren Beachclub-Betreiber überhaupt an einem normalen Beachclubbetrieb interessiert sind, oder ob der Beachclub eher „Dekoration“ war für den eigentlichen, auch auf ihrer Homepage beworbenen, Veranstaltungsbereich großer (Firmen) Feiern und lauten Partys geschlossener Gesellschaften – und das in einem Zelt, das ursprünglich als fliegender Bau nur für maximal 3 Monate genehmigt worden war, dann aber von der Verwaltung jahrelang geduldet wurde. Damit wurde u.a. auch der marktwirtschaftliche Wettbewerb zu Lasten anderer Betreiber von Veranstaltungssälen oder Vergnügungsstätten, von denen teure Maßnahmen zum Lärmschutz und Energiesparen verlangt werden, jahrelang verfälscht. Pikant ist dabei, dass die Interessen der Eheleute Hornbacher oft von ihrem Schwager vertreten werden, der mal als Anwalt der Beachclubbetreiber mal als CDU-Fraktionsvorsitzender agiert. Damit hier kein Verdacht der Vetternwirtschaft aufkommen kann, sollten städtische Flächen auch in Harburg nur noch in einem transparenten Vergabeverfahren vermietet, verpachtet oder verkauft werden. Ausschlaggebend darf nicht sein, wer die besten Beziehungen zur Kommunalpolitik hat. Vor diesem Hintergrund möge die Bezirksverwaltung beschließen: Die Verwaltung wird beauftragt, mögliche Flächen zum Betrieb von Beachclubs zu benennen, sowohl für temporäre als auch für langfristige Lösungen. Diese Flächen müssen vor Vergabe in einem transparenten Verfahren öffentlich ausgeschrieben werden. Eine Direktvergabe ohne Ausschreibung oder Interessenbekundungsverfahren wird ausgeschlossen. Übersicht Antragsteller*In Britta Herrmann und Fraktion Status weitere Infos zu diesem Antrag in Informationssystem der Bezirksversammlung unter Drucksache 20-1655 hier Datum 13. Juni 2016