Wie flexibel wird die Nutzung von Schulsporthallen gehandhabt?

Anfragetext

Für die Nutzung von Schulsportanlagen durch den gemeinnützigen Vereinssport besteht ein umfassendes Regelwerk, an dem die Bezirksämter, die Schulbehörde und Schulbau Hamburg beteiligt sind. In den letzten Jahren wurden unterschiedliche Regelungen modernisiert und flexibilisiert. U. a. wurde Sportvereinen die Möglichkeit verschafft, durch so genannte Schlüsselvereinbarungen Transponder zu erhalten, die Schließvorgänge an den Turnhallen auch ohne Anwesenheit des Hausmeisters oder seiner Vertretung ermöglichten. Dadurch konnte grundsätzlich die Nutzung der Schulsportanlagen von der Arbeitszeit bzw. dem Bereitschaftsdienst der Schulhausmeister getrennt werden und somit auch außerhalb dieser Zeiten eine Vereinsnutzung ermöglicht werden.

Nach einigen Jahren der praktischen Umsetzung der neuen Regelungen ergeben sich Fragen zu den Erfahrungen und zum weiteren Entwicklungsbedarf dieser Regelungen.

Vor diesem Hintergrund bitten wir die zuständige Fachbehörde um die Beantwortung folgender Fragen:

  1. Wie viele Sportvereine machen von der Möglichkeit, Schlüsselvereinbarungen abzuschließen Gebrauch? Wie viele Transponder befinden sich aktuell in der Verfügung von Sportvereinen im Bezirksamtsbereich?
  2. Gibt es Schulsportanlagen, für die keine Transponder an Sportvereine ausgehändigt werden? Wenn ja, bitte auflisten und begründen, warum dies nicht geschieht
  3. Welche Beschwerden von welcher Seite (Vereine, Schulen, Dritte, z. B. Anwohner*innen) sind bezüglich der Nutzung von Schulsportanlagen aktenkundig? Bitte nach Anzahl und Schulstandorten gegliedert auflisten, getrennt  für die Jahre 2013-2015.
  4. Wie haben sich das Nutzungsvolumen insgesamt und die Auslastung der Schulsportanlagen im Bezirksamtsbereich entwickelt? Bitte in sinnvoller Reihung von Jahren vor Einführung der Transpondersteuerung (2005) bis heute aufführen (z. B. 3-Jahres-Rhythmus ab 2003).
  5. Wie haben sich die Sportvereinsnutzungen im Zeitfenster zwischen 14 und 17 Uhr seit 2003 entwickelt? Welche Beschwerdelagen und Konflikte zwischen Schulen und Sportvereinen sind dem Sportreferat bekannt? Bitte auflisten.
  6. In welchem Umfang wird von der Möglichkeit Gebrauch gemacht, Schulsporthallen über 22 Uhr hinaus zu nutzen? Bitte Schulstandorte und nutzende Vereine auflisten.
  7. Sind dem Bezirksamt Schulstandorte bekannt, bei denen über 17 Uhr hinaus schulische Nutzung zu Lasten der Vereine beansprucht wurde? Wenn ja bitte einzeln auflisten.
  8. Wie haben sich die entgeltpflichtigen Vermietungen von Schulsportanlagen seit 2003 entwickelt? Welche Einnahmen wurden jährlich durch diese Vermietungen erzielt?
  9. Wie viele laufende Dauernutzungsverträge zwischen der Stadt und Sportvereinen wurden seit 2003 jährlich gekündigt? Bitte Kündigungsgründe jeweils kategorisiert auflisten (z. B. „Schulische Nutzung“, „konkurrierender Anspruch anderer Vereine“, „Fehlverhalten der Nutzer“, etc.)
  10. Welche Beschwerdelage ist dem Bezirksamt (Sportreferat) zu Ausstattungs- und Funktionsmängeln der Schulsportanlagen für die Nutzung durch Vereine bekannt (z. B. mangelnde Lichtstärke, flackernde Leuchtkörper, kalte Duschen, defekte WCs, schadhafte Geräte)? Bitte nach Schulstandorten für die Jahre 2013-2015 auflisten und – sofern bekannt – Behebungsdatum angeben oder Grund für die Nicht-Behebung
  11. Wie erfolgt das Beschwerdemanagement von nutzerseitig vorgebrachten Mängeln gegenüber Schulbau Hamburg als zuständiger Instanz für Wartung und Instandhaltungsarbeiten?
  12. Wie beurteilt die Verwaltung insgesamt das jetzige Regelungssystem der Nutzung von Schulturnhallen durch Sportvereine? Welche vordringlichen Entwicklungsbedarfe werden gesehen?

 

Übersicht

Antragsteller*In Dr. Schittek, Gudrun; Marek, Jürgen; Herrmann, Britta
und GRÜNE-Fraktion
Status weitere Infos zu dieser Anfrage in Informationssystem der Bezirksversammlung unter Drucksache 20-1800 hier
Datum 06.10.2016