Maßnahmen gegen Folgen des Klimawandels in Wohnungsbau und Stadtentwicklung

Antragstext

In städtischen Gebieten ist eine zukünftige Verstärkung klimawandelbedingter Einflüsse zu erwarten. Im Vergleich zum Umland sind dort insbesondere höhere Temperaturen als stadtklimatische Effekte relevant. Zudem verstärkt eine zunehmende Flächenversiegelung die Folgen von Starkregenereignissen. Durch den Klimawandel verdoppelt sich bereits in Hamburg die Zahl der heißen Tage und die Starkregenereignisse nehmen zu.

Dass Hamburg aufgrund seines Bevölkerungswachstums plant, jährlich 10.000 Wohnungen zu bauen und diese Wohneinheiten weitgehend im Rahmen von Innenverdichtungsprojekten entstehen sollen, verschärft die Gefahr von innerstädtischen Hitzeinseln sowie Überflutungen.
Diese Folgen des Klimawandels lassen sich in Bestand und Neubau durch städtebauliche und bauliche Maßnahmen auffangen. Eine zentrale Rolle zur Milderung der Folgen des spielt die Integration von Vegetation in Architektur und Städtebau. Eine  Anpassungsmaßnahme ist die Nutzung von Dachbegrünungen und  begrünten Fassaden, die eine Verbesserung des Mikroklimas und der Luftqualität, eine Minderung der Abflussspitzen bei Regenereignissen sowie eine Erhöhung der Biodiversität erwarten lassen.

Auch die Funktion der bestehenden Straßen mit ihrer Kanalisation kommt immer häufiger bei Starkregenereignissen an ihre Grenzen. Unter dem Thema „wassersensible Straßen“ wird es zunehmend um eine bessere Wasserdurchlässigkeit von Randstreifen und Parkbuchten, um Hinleitung von Wasser zu klimastabilen Bäumen und Schaffung von Retentions- und Versickerungsflächen gehen.

Der Bund fordert die Städte in § 1 Abs. 5 BauGB dazu auf, im Rahmen der Bauleitplanung „eine menschenwürdige Umwelt zu sichern, die natürlichen Lebensgrundlagen zu schützen sowie den Klimaschutz und die Klimaanpassung, insbesondere auch in der Stadtentwicklung, zu fördern“. Durch die Klimaschutzklausel im § 1a Abs. 5 BauGB wird den Klimabelangen bei der planungsrechtlichen Abwägung ein zusätzliches rechtliches Gewicht verliehen.

Um die Anfälligkeit von Mensch und Umwelt gegenüber dem Klimawandel zu verringern, müssen rechtzeitig Maßnahmen geplant und umgesetzt werden. Wichtig für den Erfolg von klimarelevanten Maßnahmen ist, dass sie systematisch mit den anderen dringlichen Aufgaben eines nachhaltigen Stadtumbaus   mitgedacht und abgestimmt werden.

Die Bezirksversammlung möge beschließen:

Die Vorsitzende der Bezirksversammlung wird gebeten, Vertreter der Bezirksverwaltung und der Fachbehörde (BUE) in den Ausschuss für Gesundheit, Umwelt und Verbraucherschutz (GUV) einzuladen, um über konkrete Vorhaben, Möglichkeiten und Hemmnisse zur Umsetzung von Maßnahmen gegen Klimawandelfolgen beim Wohnungs- und Straßenbau .in Harburg zu berichten.

Insbesondere soll auch auf Möglichkeiten für eine strukturierte und systemische Umsetzung von Maßnahmen bei Neubau und Nachverdichtungen im Zuge der Bauleitplanung eingegangen werden und über Fördermöglichkeiten (z.B. Hamburger Gründachförderung) und deren Umfang und  Nutzung in Harburg berichtet werden.

Übersicht

Antragsteller*In Jürgen Marek
Status weitere Infos zu diesem Antrag in Informationssystem der Bezirksversammlung unter Drucksache 20-4052 hier
Datum 07.09.2018

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