Mehr Sicherheit für Frauen und Kinder in Flüchtlingsunterkünfte – Sonderförderung „Schutz in Flüchtlingsunterkünften“

Antragstext

In vielen deutschen Flüchtlingsunterkünften sind Frauen und Kinder nicht ausreichend vor Gewalt und Missbrauch geschützt. Das Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMFSFJ) und die KfW-Bank unterstützen deshalb die Kommunen bei der Finanzierung entsprechender baulicher Schutzmaßnahmen in Flüchtlingsunterkünften. Besonders Frauen und Kinder sollen sicher und geschützt in ihren Unterkünften leben können.

Ab sofort stehen Städten und Gemeinden Darlehen für Investitionen in den Neu- und Umbau sowie für den Erwerb von Flüchtlingsunterkünften zur ausschließlichen  Nutzung durch Frauen und Kinder zur Verfügung. Darüber hinaus wird die Umsetzung baulicher Schutzmaßnahmen in Flüchtlingsunterkünften mit gemischter  Belegung gefördert. Für diese Sonderförderung nutzt die KfW ihr bestehendes Programm „IKK – Investitionskredit Kommunen“. Kreditlaufzeit und Zinsbindung betragen 10 Jahre bei einem Zinssatz von aktuell einheitlich 0,0% p.a. Insgesamt stehen bis zu 200 Millionen EUR zur Verfügung. Die Kredite für die Städte und Gemeinden werden in der Reihenfolge der Antragseingänge zugesagt. Hinweise zu den Einzelheiten des Programms finden Kommunen auf www.kfw.de/flüchtlingshilfe .

Die KfW-Bankengruppe hatte bereits im September 2015 begonnen, die Kommunen mit zinslosen Darlehen bei der Finanzierung von Unterkünften für Flüchtlinge zu unterstützen. Für das BMFSFJ gehört die KfW zu den zentralen Kooperationspartnern im Bestreben, die Situation geflüchteter Frauen und Kinder in Deutschland zu verbessern. So gibt es unter anderem eine Zusammenarbeit mit UNICEF, mit zahlreichen Wohlfahrtsverbänden sowie mit den Trauma- und Folteropferzentren in Deutschland.

Das BMFSFJ und die KfW empfehlen, sich vor der Umsetzung baulicher Schutzmaßnahme in Flüchtlingsunterkünften durch die Polizei und UNICEF zu einem umfassenden Sicherheitskonzept beraten zu lassen. Diese beinhalten beispielsweise:

  • Wohneinheiten und Sanitäranlagen sind verschließbar sowie zugangskontrolliert (z.B. durch Türspion).
  • Videoüberwachung im Rahmen der gesetzlichen Möglichkeiten
  • Übersichtliche Gestaltung der Wege zu und zwischen den Gebäuden und Nebenanlagen
  • Ausreichende Außenbeleuchtung und Beleuchtung besonders kritischer Bereiche, wie z.B. im Bereich der Sanitäranlagen, von Stellplätzen, Sitz- und Spielplätzen, Ver- und Entsorgungseinrichtungen
  • Hausalarm mit Notknöpfen an neuralgischen Punkten
  • Einbruchshemmende Fenster
  • Sichtschutz bei Türen und Fenstern z.B. durch Sichtschutzfolien oder „Milchglas“
  • Einrichtung von kinderfreundlichen Räumen
  • Einrichtung von Gemeinschaftsräume speziell für Jugendliche, Frauen und Mütter mit Kindern alltagsgerecht und barrierefrei
  • In gemischt belegten Unterkünften sind gemeinschaftlich genutzte Sanitäranlagen nach Geschlechtern getrennt, verschließbar, zugangskontrolliert, mit Notfalltasten ausgestattet und sicher zugänglich.

Die Drucksache des rot-grünem Senats „Geflüchtete Frauen und Mädchen vor Gewalt schützen“ (21-2379) vom 25.11.2015 war ein wichtiger Schritt für den besseren Schutz  von geflüchteten Frauen, Mädchen und Kindern in Hamburger Flüchtlingsunterkünften. Darin wird u.a. gefordert, dass Einrichtungen der öffentlichen Unterbringung (Folgeunterbringung) zu schaffen, die ausschließlich Frauen vorbehalten sind. Deshalb kann nur folgerichtig sein, dass sich die Stadt Hamburg für die Sonderförderung „Schutz in Flüchtlingsunterkünften“ bewirbt, um den Schutz von besonders schutzbedürftigen Gruppen in Flüchtlingsunterkünften nachhaltig sicherzustellen.

Die Bezirksversammlung möge beschließen:

Der Vorsitzende der Bezirksversammlung möge sich beim Senat dafür einsetzen, dass sich die zuständigen Fachbehörden beim Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMFSFJ) und der KfW-Bank über die Umsetzung der empfohlenen Schutzmaßnahmen informieren, die empfohlenen baulichen Schutzmaßnahmen umsetzen,  und die damit verbundene Sonderförderung „Schutz in Flüchtlingsunterkünften“ in Anspruch nehmen, so dass mit dieser Maßnahme der ausreichenden Schutz von geflüchteten Mädchen, Frauen und Kindern in allen Hamburger Flüchtlingsunterkünften langfristig und adäquat sichergestellt werden kann.

Übersicht

Antragsteller*In Tülin Akkoç und GRÜNE Fraktion
Status weitere Infos zu diesem Antrag in Informationssystem der Bezirksversammlung unter Drucksache 20-1477 hier
Datum 09.04.2016