Geflüchtete Mädchen und Frauen in den Erstaufnahme- und Folgeunterbringungen vor Gewalt und sexuellen Übergriffen schützen – wie gut ist das Gewaltschutzkonzept vom Dezember 2015 im Bezirk Harburg umgesetzt?

"help" CC-BY-2.0 Rosmarie Voegtli

Antragstext

Bezirke und Bürgerschaft haben sich im letzten Jahr dafür eingesetzt, dass Mädchen und Frauen in den Einrichtungen der Flüchtlingshilfe besser gegen Gewalt und sexuelle Übergriffe geschützt werden.

Die Bürgerschaft hat in ihrer Sitzung vom 10. Dezember 2015 die Drs. 21/2379 angenommen und damit folgendes Ersuchen an den Senat beschlossen:

Der Senat wird aufgefordert,

  1. Einrichtungen der öffentlichen Unterbringung (Folgeunterbringung) zu schaffen, die ausschließlich Frauen vorbehalten sind und vorrangig mit geflüchteten und wohnungslosen Frauen und ihren Kindern belegt werden, die geschlechtsspezifische Gewalt oder andere Formen von Gewalt erfahren haben und/oder traumatisiert sind.
  2. das Konzept zur Bekämpfung von Gewalt gegen Frauen und Mädchen, Menschenhandel und Gewalt in der Pflege unter Berücksichtigung der Verbesserung des Schutzes für von Gewalt betroffene Flüchtlinge, insbesondere Frauen, Mädchen und LSBTI*, fortzuschreiben. Hierzu gehören die Bereitstellung von angemessenen Rückzugsräumen und die Entwicklung von adäquaten einrichtungs- spezifischen Gewaltschutzkonzepten. Dabei sind insbesondere
    folgende Punkte zu berücksichtigen:

    1. in allen Zentralen Erstaufnahmeeinrichtungen Schritt für Schritt abgetrennte Bereiche für Frauen und Kinder auszuweisen,
    2. Verbesserung der Rahmenbedingungen in den Unterkünften hin zu mehr Rückzugsmöglichkeiten und Privatsphäre sowie Entwicklung von Angeboten für Frauen außerhalb der Zentralen Erstaufnahmeeinrichtungen,
    3. Sensibilisierung und Aufklärung der Mitarbeitenden in den Einrichtungen,
    4. Hinwirken auf eine zeitnahe, therapeutische Verarbeitung der Gewaltfolgen.
  3. Hilfs- und Beratungsangebote schnell und unkompliziert bereitzustellen. Hierzu soll ein mobiles Beratungsangebot mit bereits bestehenden Opfer- schutzangeboten im Rahmen der zur Verfügung stehenden Haushaltsmittel (2015) beziehungsweise Restmittel (2016) ausgebaut werden. Ein entsprechen- des Kooperationskonzept mit entsprechender Kostenschätzung ist bis zum 31.03.2016 vorzulegen, um eine finanzielle Absicherung in der Haushaltsaufstellung 2017/2018 zu erreichen.
  4. der Bürgerschaft bis zum 31.03.2016 über den Stand der Umsetzung zu berichten.“

Die Senatorin der Behörde für Arbeit, Soziales, Familie und Integration, Frau Dr. Melanie Leonhard, hat hierzu den Bericht in der DS 21/4174 vom 15. April 2016 veröffentlicht. Ein großer Teil der Forderungen wurde bereits umgesetzt. Im Bezirk Harburg gibt es laut ihrem Bericht jedoch noch eine Reihe nicht umgesetzter Forderungen.

 

Die Bezirksversammlung möge beschließen:

Der Vorsitzende der Bezirksversammlung wird gebeten, Vertreter*nnen der BASFI, des Deutschen Roten Kreuzes und von „fördern und wohnen“ in den Ausschuss für Soziales, Bildung und Integration einzuladen und zu folgenden Fragen Stellung zu nehmen:

Die Einrichtungen Geutensweg, Schwarzenberg Festplatz, Schlachthofstraße 3 und 20b verfügen nur teilweise über abschließbare Zimmer, Toiletten und Duschen. Der Schwarzenberg Festplatz verfügt noch nicht über Funktionsräume für Kinder- und Jugendliche, Schwarzenberg Festplatz und Schlachthofstraße 3 haben keine Rückzugsmöglichkeiten für Frauen, in der Schlachthofstraße 20b sind Räume für Frauen bisher nur in Planung, in der Schlachthofstraße 3 sind Rückzugsmöglichkeiten für Kinder bisher nur in Planung.

Warum sind die Träger der Einrichtungen den Forderungen bisher nicht nachgekommen und wann werden die Vorgaben des Senats in diesen Einrichtungen umgesetzt?

 

Übersicht

Antragsteller*In Gudrun Schittek und Fraktion
Status weitere Infos zu diesem Antrag in Informationssystem der Bezirksversammlung unter Drucksache 20-1653 hier
Datum 13. Juni 2016