Einrichtung von Tempo 30-Zonen erneut prüfen

Antragstext

Mit der Antwort auf die Kleine Anfrage Nr. 20-1901 regt die Verwaltung eine erneute Überprüfung der Einrichtung von Tempo 30-Zonen an, die die Bezirksversammlung in den Jahren 2011-2013 abgelehnt hat, bzw. die aufgrund damals fehlender Voraussetzungen von der Polizei abgelehnt wurden.

Nach Auskunft der Verwaltung wurden in den Jahren 2011, 2012, 2015 und 2016 keine Tempo 30-Zonen im Bezirksamtsbereich eingerichtet.

Vor dem Hintergrund der aktuellen Verkehrspolitik des Hamburger Senates und gewandelter Bereitschaft zur Temporeduzierung außerhalb des Durchgangsverkehrs in weiten Kreisen der Gesellschaft ist eine erneute Befassung in den Gremien des Bezirkes sinnvoll.

Die Bezirksversammlung möge beschließen:

  1. Die in der Antwort zur Anfrage 20-1901 unter Ziffer 2 aufgeführten Straßen (Bissingstraße, Haakestraße, Sinstorfer Weg u.a.) werden von der Verwaltung erneut überprüft hinsichtlich der Voraussetzungen der Einrichtung von Tempo 30-Zonen und bei positivem Ausgang der Überprüfung erneut vorgeschlagen.
  2. Die Verwaltung wird gebeten, das Straßennetz im Bezirksamtsbereich daraufhin zu überprüfen, in welchen Straßen die Einrichtung von Tempo 30-Zonen einen Sicherheits- und Komfortgewinn für andere VerkehrsteilnehmerInnen bedeutet, der die Verlangsamung des Verkehrs überwiegt. Die neuen Regelungen der Regierungsverordnung aus dem September 2016 sind dabei zu berücksichtigen. U. a. sollen die Straßen Langenbeker Weg, Ernst-Bergeest-Weg, Heimfelder Straße, Friedhofstraße, Eißendorfer Pferdeweg in die Prüfung einbezogen werden.
  3. Die Ergebnisse der Überprüfung nach Ziffer 2 soll bis Ende 2017 im Ausschuss für Inneres, Bürgerservice und Verkehr dargestellt werden.

Übersicht

Antragsteller*In Regina Marek
Status weitere Infos zu diesem Antrag in Informationssystem der Bezirksversammlung unter Drucksache 20-1993 hier
Datum  06.01.2017