Tempo 30 in sensiblen Bereichen verstärkt fördern und überwachen

Antragstext

Vor Schulen, Kitas, Altenheimen und Krankenhäusern sowie anderen schützenswerten sozialen Einrichtungen können künftig leichter Tempo-30-Abschnitte – auch auf Hauptverkehrsstraßen – eingerichtet werden. Bislang musste dafür in komplizierten Verfahren und mit hohen Hürden nachgewiesen werden, dass Tempo 30 unabdingbar sei, um die Sicherheit besonders schützenswerter Verkehrsteilnehmerinnen und -teilnehmer wiederherzustellen.

Eine entsprechende Änderung der Straßenverkehrsordnung (StVO) durch die „Erste Verordnung zur Änderung der Straßenverkehrsordnung vom 30. November 2016 (Bundesgesetzblatt I S. 2848-2849 Jahrgang 2016 Teil I Nr. 59, vom 13. Dezember 2016) wurde beschlossen.

Mit Mail vom 13.02.2017 hat die Behörde für Inneres und Sport (BIS) allerdings mitgeteilt, dass „eine Prüfung der geänderten StVO hinsichtlich der Anordnung von Tempo 30 in Hamburg erst erfolgt, wenn die näheren Vorgaben in der Allgemeinen Verwaltungsvorschrift zur Straßenverkehrs-Ordnung (VwV-StVO) geregelt sind“.

Bisher und in Zukunft reicht die formale Einrichtung von Tempo-30-Strecken allein nicht für eine erfolgreiche Umnsetzung aus – die vorgegebene Höchstgeschwindigkeit muss auch eingehalten werden! Obschon sich nach einer aktuellen Studie des ADAC Hansa die meisten Autofahrerinnen und Autofahrer vor Schulen an die Geschwindigkeitsbegrenzung halten, sind selbst nach Abzug einer Toleranzmarge durchschnittlich fast ein Drittel der Fahrzeuge vor Schulen zu schnell unterwegs.

So auch vor den untersuchten Harburger Grundschulen Rönneburg und Marmstorf. Bei der ersten Schule fuhren 45% aller Autofahrer zu schnell, bei der zweiten 30%. Hier gilt auch noch Tempo 50. Maximal wurden sogar Geschwindigkeiten von 72 bzw. 96 km/h gemessen. Diese Gefährdungssituationen zeigen, dass es zu vielen Autofahrerinnen und Autofahrern an Problembewusstsein und Akzeptanz für Tempo 30-Zonen mangelt. Die Notwendigkeit und die Vorteile von Tempo 30 müssen von den Bürgerinnen und Bürgern besser erkannt und akzeptiert werden. Die Einführung von Tempo 30 – Zonen muss deshalb durch geeignete Informations-, Präventions- und auch Kontrollmaßnahmen begleitet werden.

Die Bezirksversammlung möge beschließen:

Die Vorsitzende der Bezirksversammlung wird gebeten, die zuständigen Behörden aufzufordern, Informationen, Prävention und Kontrollen zur Einhaltung der vorgegebenen Geschwindigkeit vor Schulen, Kitas und ähnlich sensiblen Institutionen zu verstärken. Mögliche Maßnahmen können Informationskampagnen, ein verstärkter Einsatz fester und mobiler Dialogdisplays sowie häufigere Geschwindigkeitsmessungen mit Ansprache sich falsch verhaltender Fahrerinnen und Fahrer sein. Letztendlich könnten auch deutlich häufiger Buß- und Verwarngelder ausgesprochen werden.

Über die Umsetzung und den Erfolg derartiger Maßnahmen ist im Ausschuss IBV zu berichten.

Übersicht

Antragsteller*In  Jürgen Marek und GRÜNE Fraktion
Status weitere Infos zu diesem Antrag in Informationssystem der Bezirksversammlung unter Drucksache 20-2815 hier
Datum  07.04.2017