Haltverbote unter Bahnbrücken zur Brandprävention ermöglichen

Der Lkw-Brand unter der Brücke der S-Bahn-Station Elbbrücken im letzten Sommer hat eindrücklich demonstriert, welch weitreichende Auswirkungen der Ausfall wichtiger Nahverkehrsverbindungen haben kann. Die Infrastruktur und insbesondere wichtige Verbindungen wie das Nadelöhr zwischen dem Hamburger Süden und der Innenstadt müssen bestmöglich vor Gefahren geschützt werden.

Deshalb hatten wir bereits im Oktober letzten Jahres gemeinsam mit der SPD ein Halteverbot in der Unterführung Geutensweg beantragt. In der Stellungnahme der Behörde für Inneres und Sport erläuterte das Polizeikommissariat 47 dann jedoch, dass dies nicht möglich sei, da eine grundsätzliche Entscheidung bzgl. der Brandprävention durch die BVM erfolgen müsste.

Lkw stellen eine große Brandgefahr dar. Durch technisches Versagen oder entzündliche Ladung können die Fahrzeuge schnell in Brand geraten und selbst massive Bauwerke wie Bahnbrücken können durch die große Hitze zerstört werden. Daher sollte das Halten und Parken von Lkw unterhalb von Bahnbrücken aus Gründen der Brandprävention verboten werden können.  

Deshalb bitten wir in unserem aktuellen Antrag darum, dass eine grundsätzliche Regelung gefunden wird, die die regelmäßige Anordnung eines absoluten Haltverbotes unter Bahnbrücken ermöglicht. Sollte keine straßenverkehrsrechtliche Möglichkeit bestehen, ist alternativ zu prüfen, ob landesrechtliche Brandschutzverordnungen oder andere Rechtsgrundlagen im Ergebnis dazu führen können, solche Haltverbot-Anordnungen unter Bahnbrücken zu ermöglichen. Außerdem fordern wir die zuständigen Behörden zu einer systematischen Überprüfung aller relevanten Standorte im Bezirk Harburg auf. Über die Ergebnisse ist der Ausschuss für Mobilität und Inneres in Kenntnis zu setzen.