Verbindlich nachhaltig Bauen

Antragstext

Ein nachhaltiges Gebäude zeichnet sich durch seine hohe ökologische, ökonomische und soziale Qualität aus. Diese drei Aspekte bilden die drei Hauptsäulen der Nachhaltigkeit. Die sie charakterisierenden Kriterien werden nicht isoliert, sondern in einem Gesamtzusammenhang betrachtet.

Ökologie gilt als eine der drei Hauptsäulen der Nachhaltigkeit. Sie beinhaltet die Aspekte Ressourcenschonung, Schutz der globalen und lokalen Umwelt und der Reduzierung des Gesamtenergiebedarfs des Gebäudes. Die Berücksichtigung dieser Faktoren ist aufgrund des Klimawandels, steigender Energiepreise und schwindender Ressourcenvorräte von großer Bedeutung. Um Maßnahmen wie z.B. die Dachbegrünung zu fördern hat der Gesetzgeber entschieden, gemäß des Bundesnaturschutzgesetzes ein Bebauungsplangebiet, Teile davon, oder für Teile baulicher Anlagen das Anlegen von Bepflanzungen festzusetzen..

Grüne Dachlandschaften sehen schön aus und bieten viele Vorteile: Sie steigern den Wohn- und Freizeitwert von Gebäuden und führen zu einer Senkung der Instandhaltungs- und Betriebskosten durch wirksamen Schutz der Dachabdichtung sowie der gesamten Dachkonstruktion. Durch die verbesserte Wärmedämmung helfen sie außerdem, Energie zu sparen.

Die ökologischen Vorteile für eine Dachbegrünung liegen in einer Rückgewinnung von überbauten Vegetationsflächen – besonders in unseren dicht besiedelten Lebensräumen- , in der Verbesserung des Mikroklimas durch Ausgleich von Temperaturextremen, Erhöhung der Luftfeuchtigkeit und Verminderung der Rückstrahlung sowie in der hohen Wasserspeicherung und der somit verzögerten Abgabe von Überschusswasser, womit öffentliche Kanäle und Gewässer entlastet werden. Gründächer können also den durch eine Baumaßnahme hervorgerufenen Eingriff in Natur und Landschaft zumindest teilweise ausgleichen oder sogar vermeiden, indem Nutzungen, die normalerweise zu ebener Erde stattfinden (z.B. Gärten, Sport und Spiel) auf Dachflächen verlagert werden.

Die Bezirksversammlung möge beschließen:

Im Rahmen von neuen Bebauungsplänen soll  Einfluss auf die ökologische Baugestaltung genommen werden und dies soll auch konsequent und verbindlich für die Zukunft geregelt werden.  Deswegen sollen die folgenden Maßnahmen in Bebauungsplänen festgesetzt werden,  sofern dies rechtlich möglich ist. Die Forderungen sollen auch bei Befreiungen vom geltenden Baurecht, mithilfe von städtebaulichen Verträgen von der Verwaltung durchgesetzt werden.

1.      Sämtliche Flachdachflächen – mit Ausnahme von Dachterrassen bis zu einem Drittel der Dachfläche und von Flächen für technische Anlagen – sind als Gründach zu gestalten. Dies gilt auch für Dachflächen mit Photovoltaikanlagen.

2.      Die zu begrünenden Dachflächen sind vollständig mit Photovoltaik auszustatten.

3.      Geneigte Dachflächen, die nicht begrünt werden können, sollen mit Photovoltaik oder Solarthermie-Anlagen versehen werden.

4.      Neubauten sind mit mindestens Energiestandard KfW 40 zu errichten.

5.      Aus zwingenden Gründen, wie z.B. bei Baudenkmälern, kann von diesen Standards abgewichen werden. Die Abweichung ist im Einzelfall von der Verwaltung zu begründen.

Übersicht

Antragsteller*In Britta Herrmann
Status weitere Infos zu diesem Antrag in Informationssystem der Bezirksversammlung unter Drucksache 20-4634 hier
Datum 06.03.2019

SCHLAGWÖRTER setzen!
KATEGORIE „Anträge“ und „Bezirksfraktion“ setzen!
BEITRAGSBILD setzen!

Artikel kommentieren

Ein Kommentar

  1. ich komme aus der PV Brange ich setze ein Drauf … Süddächer müssen es heute nicht mehr sein Ost/West Dächer gehen auch und wir setzen nicht nur auf Energetische Sanierrung sondern auch auf Pfysikalische Sanierung.

Keine Kommentare möglich.