Radfahren an der Bremer Straße – aber sicher!

"Radverkehr auf der Albertbrücke" CC-BY-SA 2.0 ADFC.Sachsen

Antragstext

Radfahrende aus Richtung Marmstorf und Sinstorf stadteinwärts werden am Ende des Marmstorfer Weges auf einem nur angedeuteten Radschutzstreifen auf die Fahrbahn der Bremer Straße geleitet. Nach wenigen Metern beginnt hinter der Einmündung Gaislerstraße der benutzungspflichtige Radweg. Dieser hat mehrere Tücken:

  • Der Belag sowie die Breite des Radwegs wechselt mehrmals; über einen erheblichen Teil der Strecke ist der Radweg zu schmal bzw. zu eng an den Bauminseln entlang geführt, aus denen Pflanzen und Erde den Radweg schmälern bzw. verschmutzen.
  • Die Einmündungen der Nebenstraßen sind schlecht einsehbar und teilweise nur unzureichend farblich vom Bürgersteig abgehoben. Die Folge sind regelmäßige Beinahezusammenstöße mit abbiegenden Autos oder aus den Nebenstraßen auf die Bremer Straße einbiegenden Autos. Hinzu kommt nicht Nicht-Ahndung von Verstößen gegen Halte- und Parkverbote in den Einmündungsbereichen.
  • An der Bushaltestelle Harmsstraße führt der Radweg zwischen der Bushaltebucht und dem Wartehäuschen hindurch. Unaufmerksamkeiten erfordern höchste Rücksichtnahme durch Radfahrende oder ein Ausweichen auf den Fußgängerweg hinter dem Wartehäuschen.
  • Teilweise befinden sich Parkbuchten zwischen der Fahrbahn und dem Radweg. Regelmäßig öffnen parkende Autos auf der Beifahrerseite Türen ohne auf nahende Radfahrende zu achten.
  • Der Bürgersteig ist auch für Fußgänger*innen unübersichtlich gestaltet. Eine deutliche farbliche und bauliche Markierung des Radweges ist nur an wenigen Stellen erkennbar. Die Folge ist eine weitgehende Nichtbeachtung der Aufteilung des Bürgersteiges.
  • Last but not least ist die Straße stadteinwärts abschüssig, so dass prinzipiell ein zügiges Tempo für Radfahrende möglich ist. Die geschilderten Einschränkungen lassen jedoch zügiges Fahren nicht zu.

Stadtauswärts sind die Probleme ähnlich gestaltet, allerdings ist der Radweg überwiegend breiter und außerdem ist die Fahrgeschwindigkeit der Radfahrenden erheblich niedriger, weil es bergauf geht. Dennoch sind vor allem parkende Autos auf dem Radweg vor dem Penny-Supermarkt eher die Regel als die Ausnahme.

Die Bezirksversammlung möge beschließen:

  1. Die Benutzungspflicht des Radweges auf der Bremer Straße Ostseite soll zwischen der Einmündung Gaislerstraße und der Kreuzung Knoopstraße aufgehoben werden.
  1. In enger Abstimmung mit der Polizei soll geprüft werden, ob für den Abschnitt der Bremer Straße, der nicht Bundesstraße ist, Tempo 30 eingeführt werden kann. Bei normalem Verkehr wird diese Geschwindigkeit schon jetzt kaum noch überschritten.
  2. Der Vorsitzende der Bezirksversammlung wird gebeten, die Polizei auf die zahlreichen Verstöße gegen Halte- und Parkverbote aufmerksam zu machen und um verstärkte Kontrolle dieses Bereiches zu bitten.

Übersicht

Antragsteller*In Robert Klein und GRÜNE Fraktion
Status weitere Infos zu diesem Antrag in Informationssystem der Bezirksversammlung unter Drucksache 20-1723 hier
Datum  09.09.2016