Erleichterung für Tempo 30-Zonen

Anfragetext

Der Bundesrat hat am 23. September 2016 einer Regierungsverordnung zugestimmt, die zahlreiche Maßnahmen zur Verbesserung der Verkehrssicherheit enthält.

Dadurch gibt es künftig Vereinfachungen für Städte und Kommunen bei der Einrichtung von Tempo-30-Zonen: Länder und Kommunen brauchen vor Schulen, Kitas oder Krankenhäusern keinen Unfallschwerpunkt mehr nachzuweisen.

In Harburg sind in der Vergangenheit mehrere Versuche, Tempo 30-Regelungen umzusetzen, daran gescheitert, dass die Polizei an der jeweils ausgemachten Stelle keinen „Unfallschwerpunkt“ ausmachen konnte.

Vor diesem Hintergrund bitten wir die zuständige Fachbehörde um die Beantwortung folgender Fragen:

  1. Welche Straßen (-abschnitte) wurden im Bezirksamtsbereich seit 2005 zu Tempo 30-Zonen umgewidmet? Bitte nach Stadtteilen sortiert und mit jeweiliger verkehrsrechtlicher Begründung der Umwidmung auflisten.
  2. Welche Straßen (-abschnitte) wurden seit 2005 für eine Umwidmung zu Tempo 30-Zonen vorgeschlagen bzw. in der Bezirksversammlung und ihren Ausschüssen diskutiert? Bitte nach Stadtteilen und mit Angabe der Ablehnungsgründe auflisten
  3. Für welche der unter 2. genannten Straßen (-abschnitte) wird eine erneute Prüfung der Umwidmung seitens der Verwaltung als sinnvoll oder erforderlich angesehen?
  4. Gibt es seitens der Verwaltung derzeit Planungen für die Einrichtung von Tempo 30-Zonen, die unter Frage 1 und 2 nicht aufgelistet sind? Wenn ja, welche? Auflistung wie oben.

 

Übersicht

Antragsteller*In Britta Herrmann, Robert Klein,  Dr. Gudrun Schittek
und GRÜNE-Fraktion
Status weitere Infos zu dieser Anfrage in Informationssystem der Bezirksversammlung unter Drucksache 20-1901 hier
Datum 11.11,2016