Taxistellplätze in Harburg

In Harburg gibt es zahlreiche Taxistellplätze. In letzter Zeit ist die Zahl der Taxen jedoch deutlichzurückgegangen. Auch neue Buchungsmöglichkeiten über das Handy und Smartphone-Appsdürften die Auslastung der Taxen verbessern und Wartezeiten an Rufsäulen vermindern.
Daher ist es fraglich, ob die bisherigen Taxistellplätze in diesem Umfang weiterhin vorgehalten
werden müssen, insbesondere in Quartieren, in denen der Parkplatzdruck ohnehin schon sehr
hoch ist und gleichzeitig die Taxistellplätze leer stehen.
Taxenstände werden regelmäßig im öffentlichen Straßenraum von der zuständigen Straßenverkehrsbehörde
auf der Grundlage der Straßenverkehrsordnung (§ 45 Absatz 3 in Verbindung mit
Anlage 2 – Verkehrszeichen 229 –) angeordnet. Das Verkehrszeichen bewirkt in dem gekennzeichneten
Bereich ein Halteverbot, von dem Taxen ausgenommen sind.

Die Bezirksversammlung möge beschließen:

Vor diesem Hintergrund bitten wir die Vorsitzende der Bezirksversammlung die Verwaltung aufzufordern,
ggf. unter Einbeziehung der Frachbehörde, zu prüfen,
1. ob die vorhandenen Taxistellplätze in Harburg nötig sind. Besonders in der Harburger
Schloßstraße 20 werden die Taxistellplätze selten genutzt.
2. ob die überflüssigen Taxistellplätze in Parkplätze oder alternativ in z. B. Carcharing- oder
Fahrradstellplätze umgewandelt werden können.
Die Ergebnisse sind dem Ausschuss für Inneres, Bürgerservice und Verkehr schriftlich vorzulegen

Übersicht

Antragsteller*In Regina Marek
Status weitere Infos zu diesem Antrag in Informationssystem der Bezirksversammlung unter Drucksache 20-2209 hier
Datum  09.03.2017