Anfrage GRÜNE Fraktion gem. § 27 BZVG betr. Zur Arbeit des KreisschülerInnenrats (KSR) Harburg

Anfragetext

Sachverhalt:
In Hamburg gibt es insgesamt 11 KreisschülerInnenräte. Diese arbeiten in etwa so wie ein SchülerInnenrat
an einer Schule. Jeder Rat ist demokratisch legitimiert – er ist also vom Gesetz her berechtigt, sämtliche
SchülerInnen (ab Klasse 5) des Kreises gegenüber der Öffentlichkeit als wichtiges Beteiligungsgremium
zu vertreten.
Nach dem Hamburgischen Schulgesetz kann der KreisschülerInnenrat Stellungnahmen abgeben und
muss rechtzeitig informiert werden vor „der Zusammenlegung, Teilung oder Schließung von Schulen
innerhalb des Schulkreises, einer Neubegrenzung von Schulkreisen und der Einrichtung und Änderung
von Schulkreisen für bestimmte Schulformen“. Er kann größere Aktionen mit benachbarten Schulen planen,
gestalten und koordinieren, und Handlungskonzepte für schulübergreifende Arbeit entwickeln. Zusätzlich
hat der KreisschülerInnenrat engen Kontakt zur SchülerInnenkammer Hamburg und kann ggf.
Vorhaben der Kammer auf bezirklicher Ebene weiter entwickeln und umsetzen
Darüber hinaus kann er zu Themen, die in den Bezirksversammlungen behandelt werden, Stellung nehmen.
Diese entscheiden über viele Angelegenheiten, die die SchülerInnen direkt betreffen (z.B. zu Themen
wie Stadtplanung, Umweltfragen oder auch Jugend- und Sozialangelegenheiten).

Vor diesem Hintergrund bitten wir die zuständige Fachbehörde um die Beantwortung folgender Fragen:

1. Wie viele Sitzungen des KSR Harburg haben in den letzten drei Schuljahren stattgefunden?
2. Welche Schulen waren auf den Sitzungen vertreten?
3. Aus wie vielen Personen besteht der amtierende Vorstand und wie viele Personen wurden in die
SchülerInnekammer Hamburg gewählt?
4. Welche wesentlichen schulübergreifenden Projekte hat der KSR in den letzten Jahren initiiert und
begleitet?
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5. Zu welchen Themen hat der KSR in den letzten Jahren eigene Stellungnahmen abgegeben?
6. Hat der KSR Stellungnahmen zu Themen abgegeben, die in der Harburger Bezirksversammlung
behandelt wurden, wenn nein warum nicht?
7. Bestehen Arbeitskontakte zu den Kreiselternräten in Harburg? Wenn ja, welcher Art, wenn nein, warum
nicht?
8. Besteht der Wunsch des KSR nach verstärkten Kontakten mit der Harburger Bezirksversammlung?
9. Die bestehende Homepage des KSR Harburg erscheint nicht aktualisiert. Warum gibt es hier keine
aktuelle Berichtserstattung?
10. Wird der KSR Harburg in seiner Arbeit von der Hamburger Schulbehörde und/oder den betroffenen
Schulen unterstützt? Wenn ja, welche Unterstützung gibt es, wenn nein, warum nicht?

 

Übersicht

Antragsteller*In Jürgen Marek, Tülin Akkoc, Britta Herrmann,
und GRÜNE-Fraktion
Status weitere Infos zu dieser Anfrage in Informationssystem der Bezirksversammlung unter Drucksache 20-2886 hier
Datum 04.05.2017