Handwerkerparken

Antragstext

Hamburg ist eine wachsende Stadt, dazu gehören viele Baustellen und diese müssen von den Handwerkern auch gut erreicht werden können. Betriebe die Material und schwere Maschinen in ihren Werkstattwagen haben, müssen  unkompliziert und zügig an die Baustellen heran  kommen, ebenso Handwerker die im Notfalleinsatz sind, um ihre Arbeit durchführen zu können. Jede Verzögerung, verlängert Bau- und Sanierungzeiten und erhöht den Unmut im Handwerk. Es passiert schon jetzt, dass Handwerksbetriebe aus diesen Gründen, Aufträge aus Hamburg z.T. gar nicht mehr annehmen.

Hamburg bietet den Handwerkern die Möglichkeit Ausnahmegenehmigungen zu beantragen, diese werden aber nur erteilt wenn umfangreich die Dringlichkeit begründet werden kann, es müssen etliche Unterlagen dazu eingereicht werden, die Ausnahmegenehmigung ist dann  z.T. auch noch zeitlich begrenzt. Das geht komplett an der Realität eines Handwerkbetriebes vorbei, insbesondere vor dem Hintergrund das Hamburg schnell bauen will oder Notfälle umgehend behoben werden müssen.

Hamburg als wachsende Metropole, auf dem Weg zur digitalen Stadt sollte  anderes bieten können.  Köln z.B. praktiziert schon seit langem ein vereinfachtes Verfahren.  Ein Kölner Handwerksbetrieb der im Stadtgebiet regelmäßig Bau-, Reparatur- und Montagearbeiten sowie handwerkliche Dienstleistungen außerhalb des eigenen Betriebes im Kundenauftrag durchführt, erhält eine Ausnahmegenehmigung zum Parken für das  gesamte Stadtgebiet Köln.

Mit dieser Genehmigung können die Kölner Handwerker*innen

  • im eingeschränkten Halteverbot/Zonenhaltverbot nach Zeichen 286 und 290.1 Straßenverkehrsordnung (StVO)
  • an Parkuhren und Parkscheinautomaten ohne Entrichtung von Gebühren und ohne Beachtung der Parkhöchstdauer (§ 13 Absatz 1 StVO)
  • auf Bewohnerparkplätzen (§ 45 Absatz 1 b StVO)

parken. Auch Berlin hat ein ähnlich vereinfachtes Verfahren entwickelt, indem es einen Handwerkerparkausweis an die Betriebe gibt, deren Handwerker  erklären, generell auf ihr Fahrzeug zum Transport von sperrigen Materialien bzw. auf den Einsatz von Kraftfahrzeugen angewiesen zu sein und dieses auch am Einsatzort benötigen.

Verwaltung und Politik beider Städte reagieren damit deutlich auf die alltäglichen Herausforderungen des Handwerks, wozu das unkomplizierte Parken am Einsatzort gehört.

Hamburg muss dringend sein bisheriges Verfahren bezüglich des Handwerkerparkens,  im Hinblick auf Vereinfachung überarbeiten. Dies ganz besonders auch in Bezug auf „Hamburg als wachsende Stadt“, wo das Handwerk ja eine wesentliche Rolle spielt. Eine Orientierung an den Kölner oder Berliner Verfahren könnten im Ziel hierbei hilfreich sein.

Die Bezirksversammlung möge beschließen:

Die Bezirksversammlung Harburg fordert die zuständige Fachbehörde auf, das bisherige Konzept zum Handwerkerparken so zu überarbeiten, das der Zugang zur Ausnahmegenehmigung, unter Berücksichtigung des gesamten Stadtbereichs, erleichtert wird und sich das Verfahren wesentlich vereinfacht, ggf. auch digitalisiert.

Übersicht

Antragsteller*In Britta Herrmann
Status weitere Infos zu diesem Antrag in Informationssystem der Bezirksversammlung unter Drucksache 20-4752 hier
Datum 08.04.2019

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