Umgang mit Sekundärdeichen

Im September 2020 hat die Bürgerschaft den Senat um einen Bericht zum Hochwasserschutz in Hamburg ersucht. In diesem Zusammenhang wurde auch über die sogenannten zweiten Deichlinien diskutiert, die vor dem Hintergrund des Klimawandels ertüchtigt werden sollen. Im Bezirk Harburg betrifft dies die Deiche an der Este.

Als Reaktion auf die Sturmflut 1962 hat Hamburg die Strukturen und die Rechtsgrundlage des Hochwasserschutzes angepasst, die Hauptlinie neu aufgebaut und seither sukzessive ausgebaut. Eine vergleichbare Anpassung der Sekundärdeiche ist aber nicht erfolgt, da sie den Sturmfluten heute nicht direkt ausgesetzt sind. Ihr Zustand entspricht daher vielfach noch der Situation von vor 1962. Damit entspricht der Zustand vielfach nicht den rechtlichen Anforderungen.

Nicht für alle Nutzungen liegen deichrechtliche Genehmigungen vor. Zu den Nutzungen zählen u.a. zahlreiche Gebäude, Grundstückszufahrten, private gärtnerische Nutzungen, Straßenbegleitgrün mit teilweise mächtigen Bäumen, Hausanschlüsse und andere Leitungen. Viele der Nutzungen schränken die Deichsicherheit ein und erschweren zudem die Unterhaltung und Verteidigung der Deiche. Der Fokus des Hochwasserschutzes liegt seit der Sturmflut 1962 auf der Schutzfunktion der Hauptdeichlinie, die infolge des steigenden Meeresspiegels ständig anzupassen ist.

Aus Sicht der BUKEA sind diese Anlagen bedarfsgerecht und in ihrem funktionalen Zusammenhang zu erstellen, zu erhalten und zu schützen. Dieses Ziel findet unsere uneingeschränkte Unterstützung. Vor allem, weil zu erwarten ist, dass die Anforderungen an die Sekundärdeiche infolge des Klimawandels insbesondere durch veränderte Niederschlagsverteilungen, Starkregenereignisse und einen beschleunigten Meeresspiegelanstieg zukünftig steigen werden.

Am 28.Juni fand eine online Informationsveranstaltung der BUKEA zum Thema ‚Umgang mit Sekundärdeichen statt‘. Die vorgestellten Folien können hier https://www.hamburg.de/sekundaerdeiche/ eingesehen werden.

Die in der Informationsveranstaltung vorgestellte Methodik des ‚virtuellen Deiches‘ würde dazu führen, dass die Stadt Hamburg bei bis zu 10 Häusern auf dem Cranzer Estedeich ihr Vorkaufsrecht wahrnehmen könnte. Diese Häuser würden dann abgerissen werden.

Der Hochwasserschutz hat in Hamburg und gerade auch bei uns im Süden natürlich höchste Priorität. Die Ausübung des Vorkaufsrecht sowie die Entnahme von möglicherweise Denkmalgeschützten Häusern ist aber auch ein schwerwiegender Eingriff in das Eigentumsrecht und in das Ortsbild. Dieses sollte nur dann ausgeübt werden, wenn es aus Sicht des Deichschutzes keine anderen Lösungen gibt.

In unserem Antrag bitten wir die BUKEA, uns die gewählte Methodik genauer zu erläutern und insbesondere darauf einzugehen, inwiefern auch andere, weniger invasive Methoden geprüft worden sind – zum Beispiel der Bau eines Schöpfwerkes an der Estemündung – wie ja auch schon von der Bürgerschaft gefordert. Und warum diese Verworfen worden sind.