Neue Baumschutzverordnung

Im April 2022 hat der Senat den Entwurf einer neuen Baumschutzverordnung beschlossen. Die bisherige war 1948 erlassen worden und ist nicht mehr zeitgemäß. Bevor die neue Verordnung in Kraft tritt, wird ein Beteiligungsverfahren durchgeführt. Naturschutzverbände, die Landwirtschaftskammer und der Landesbund der Gartenfreunde in Hamburg erhalten Gelegenheit, zu dieser Entwurfsfassung Stellung zu beziehen.

Bäume und Hecken verbessern das gesamte Stadtklima und erhöhen die Lebens- und Aufenthaltsqualität der Menschen vor Ort. Um den hohen Standard des Baumschutzes in Hamburg weiterhin zu gewährleisten, sollen nun passgenaue und einheitliche Regelungen das Verwaltungshandeln transparenter machen.

Hier geht es unter anderem um Ersatzpflanzungen bei Baumfällungen und um zahlreiche Erleichterungen bei der Pflege: Für die Beseitigung von umgestürzten Bäumen, die Freihaltung öffentlicher Wege von überwachsenden Hecken, die Freihaltung der Gebäudewände von Zweigen und Ästen und für bestimmte verkehrssichernde Maßnahmen an Bahnanlagen wird keine Genehmigung erforderlich sein.

Der NABU Hamburg und die Arbeitsgemeinschaft Naturschutz Hamburg stimmen der neuen Verordnung zwar grundsätzlich zu. Sehen aber den Ersatz von Bäumen durch Dachbegrünungen und den fehlenden Schutz von Obstbäumen kritisch. Sie fordern eine „Erhaltungspflicht“ für Bäume durch die Eigentümer*innen.

Wir möchten Vertreter*innen der Fachbehörde BUKEA darum bitten, im Harburger Ausschuss für Klimaschutz, Umwelt und Verbraucherschutz (KUV) über die Inhalte und Ziele der neuen Baumschutzverordnung zu berichten und auf bereits vorliegende Kritikpunkte aus dem Beteiligungsverfahren einzugehen.

Hier geht es zu unserem Antrag