Neues Verkehrszeichen zum besseren Schutz des Radverkehrs

Foto: Christine Lehmann, dasfahrradblog.blogspot.com

Wenn es nach der GRÜNEN Bezirksfraktion geht, wird man es in Harburg bald häufiger zu Gesicht bekommen: Das neue Verkehrszeichen „StVO VZ 277.1“. Und zwar mindestens überall dort, wo der seitliche Mindestabstand beim Überholen von Fahrrädern nicht eingehalten werden kann. Das Piktogramm ist auf den ersten Blick unmissverständlich: Das Überholen von Radfahrer*innen und Krafträdern ist hier für Autofahrer*innen verboten.

Eigentlich dürfen Fahrradfahrer*innen auch ohne Verbotsschild nicht überholt werden, wenn die Fahrbahn weniger als 5,50 Meter breit ist. Die StVO sieht für ein solches Überholen einen Mindestabstand von 1,50m zwischen dem überholenden Auto und dem Fahrrad vor. Bei Unterschreitung droht ein Bußgeld von 70 Euro. Vielen sind diese Regelungen aber unbekannt. Außerdem ist das Überholen von Fahrrädern – anders als das Überholen anderer Autos – innerorts nicht grundsätzlich verboten.

In einigen Städten, wie in Stuttgart, hat man das 2020 neu eingeführte Verkehrszeichen bereits an Stellen erprobt, an denen Fahrradfahrende regelmäßig mit viel zu wenig Abstand überholt wurden. Das Schild soll Autofahrende besser für die Einhaltung des Abstandsgebotes sensibilisieren und Radfahrenden mehr Sicherheit bringen.

In Harburg sieht die GRÜNE Bezirksfraktion ersten Handlungsbedarf im Vinzenzweg. Die Strecke ist eine stark frequentierte Radverkehrsverbindung zwischen dem Harburger Stadtpark und dem Harburger Bahnhof. Verstöße gegen das Abstandsgebot beim Überholen sind hier tagtäglich zu beobachten. Um Radfahrende hier besser zu schützen, regt die GRÜNE Fraktion Harburg hier ein Überholverbot an. Außerdem beantragt sie eine Prüfung der Unteren Straßenverkehrsbehörde, in welchen Straßen im Bezirk Harburg das neue Verkehrszeichen Nr. 277.1 anordnungsfähig ist.

Hier geht es zum Antrag: https://sitzungsdienst-harburg.hamburg.de/bi/vo020.asp?VOLFDNR=1009409